Der Bundestag hat am 22. April 2026 im Rahmen der 73. Sitzung den Tagesordnungspunkt zur Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke diskutiert. Im Mittelpunkt stand der Antrag der AfD‑Fraktion, eine Expertenkommission zur Prüfung der Reaktivierung stillgelegter Kernkraftwerke einzurichten.
Antrag der AfD
Die AfD‑Fraktion legte den Gesetzentwurf als Drucksache 21/5479 vor und begründete ihn mit dem Bedarf nach fachlicher Expertise, um technische und wirtschaftliche Aspekte einer möglichen Wiederinbetriebnahme zu bewerten. Der Antrag fordert die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens eine umfassende Analyse vorlegen soll.
Stellungnahmen der Fraktionen
Im Verlauf der Debatte äußerten Vertreter verschiedener Fraktionen ihre Sichtweisen. Bodo Ramelow (Die Linke) betonte die Notwendigkeit, die Sicherheit der Bevölkerung in den Vordergrund zu stellen. Andreas Bleck (AfD) argumentierte, dass die Kommission Klarheit über die Wirtschaftlichkeit schaffen könne. Lars Rohwer (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Entscheidung eng mit den bestehenden Energiezielen verknüpft sei. Dr. Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen) hob die Bedeutung von Umweltaspekten hervor, während Dr. Nina Scheer (SPD) die Notwendigkeit einer transparenten Entscheidungsfindung betonte. Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) und Hans Koller (CDU/CSU) stellten kritische Fragen zur Kosten‑Nutzen‑Bilanz. Dr. Paul Schmidt (AfD) schloss mit dem Hinweis, dass die Kommission die Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen bilden solle.
Verfahren und Dokumentation
Der Antrag ist als Drucksache 21/5479 im Plenarprotokoll vermerkt und wurde am 21. April 2026 offiziell eingereicht. Das zugehörige PDF‑Dokument umfasst 499 KB und enthält den vollständigen Wortlaut des Antrags sowie ergänzende Erläuterungen.
Ausblick
Nach Abschluss der Debatte wird der Bundestagspräsident über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Sollte der Antrag angenommen werden, müsste die Kommission innerhalb eines festgelegten Zeitraums Bericht erstatten, der dann als Grundlage für mögliche gesetzliche Regelungen dienen könnte.
Einordnung in die Energiepolitik
Der aktuelle Diskurs reiht sich in die längerfristige Diskussion über den Atomausstieg in Deutschland ein. Während die Bundesregierung den Ausstieg bis Ende 2028 festgelegt hat, prüfen einzelne Fraktionen weiterhin Optionen für eine mögliche Rückkehr zu Kernenergie unter strengen Auflagen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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