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Bundestag berät Antrag zur Stärkung der humanitären Hilfe
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AI GENERATED 11.06.2026 • 00:35 Politik und Gesellschaft

Bundestag berät Antrag zur Stärkung der humanitären Hilfe

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über einen Gesetzentwurf beraten, in dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stärkung der humanitären Hilfe fordert und das Völkerrecht verteidigt. Der Antrag (21/6338) weist auf eine anhaltende Krise des internationalen Hilfesystems hin.

Hintergrund des Antrags

Parlamentarier betonen, dass die humanitären Bedarfe in den vergangenen Jahren durch eine steigende Zahl von Kriegen, bewaffneten Konflikten und die fortschreitende Klimakrise deutlich zugenommen haben. Gleichzeitig wird das humanitäre Völkerrecht als erodierend beschrieben.

Finanzierungslage

Nach Angaben der Abgeordneten ist die finanzielle Situation des internationalen Hilfesystems prekär. Die derzeitigen Mittel reichten nicht aus, um den wachsenden Bedarf zu decken, und es fehle an langfristiger Planung.

Politische Einflussnahme

Die Fraktion kritisiert, dass staatliche Akteure die humanitäre Hilfe zunehmend nach politischen Prioritäten steuern, anstatt ausschließlich nach dem Ausmaß der Not. Dieser Trend könne die Unabhängigkeit der Hilfe gefährden.

Schutz von humanitären Akteuren

Im Antrag wird gefordert, dass die Bundesregierung aktiv für die Achtung humanitärer Prinzipien eintritt und Verstöße konsequent ahndet. Insbesondere Angriffe auf humanitäres Personal sollen als schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts verurteilt werden. Zudem sollen internationale Akteure wie die Vereinten Nationen, deren Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen besser geschützt werden. Einschränkungen und Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof sollen abgewendet werden.

Weitere Forderungen

Die 22‑punktige Vorlage sieht darüber hinaus den Ausbau der humanitären Diplomatie, eine Erhöhung der finanziellen Mittel für humanitäre Einsätze und die Sicherstellung der Unabhängigkeit von politischen Interessen vor.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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