Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, hat das Parlament die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durchgeführt. Der Entwurf, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, soll anschließend dem Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung zugeleitet werden.
Finanzielle Anpassungen
Der Gesetzentwurf sieht eine zweistufige Erhöhung der Bedarfssätze für Studenten vor: Zum Wintersemester 2027/2028 soll der Satz auf 503 Euro steigen, zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Für Schüler ist ein entsprechender Anstieg vorgesehen. Zusätzlich plant die Bundesregierung ab dem Wintersemester 2028/2029 eine jährliche Anhebung der Freibeträge.
Wohnkostenpauschale
Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, soll zum Sommersemester 2027 von 380 Euro um rund 16 Prozent auf 440 Euro erhöht werden. Für Studenten, die im Elternhaus wohnen, wird die Pauschale zunächst auf 41 Euro gesenkt und in einem späteren Schritt vollständig abgeschafft.
Digitalisierung der Anträge
Der Entwurf sieht vor, dass Anträge künftig ausschließlich über das digitale Portal „Bafög Digital“ eingereicht werden. Ausnahmen sollen nur in begründeten Einzelfällen zulässig sein. Gleichzeitig sollen aufwändige Einzelfallregelungen, etwa der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester, entfallen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßt einzelne Änderungen, kritisiert jedoch die verspätete Anhebung der Wohnkostenpauschale, die Senkung für Studenten im Elternhaus sowie die geplante zweite Erhöhung der Bedarfssätze erst zum Sommersemester 2029. In seiner Stellungnahme wird zudem bemängelt, dass die jährliche Anhebung der Freibeträge nicht ausreiche, um inflationsbedingte Kostensteigerungen
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