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Bundestag berät Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
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AI GENERATED 11.06.2026 • 15:45 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag berät Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes

Deutschland: Bundestag berät Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes

Am 11. Juni 2026 hat der Bundestag in seiner 83. Sitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich erstmals beraten. Der Entwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht und soll die energetische Qualität von Gebäuden sowie die Infrastruktur für Elektromobilität verbessern.

Ziele der Gesetzesinitiative

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll die Novellierung dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, indem strengere energetische Standards für Neubauten und Sanierungen eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Installation von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern gefördert und die Regulierung des Wärmemarktes modernisiert werden.

Stellungnahmen der Fraktionen

Bundestagsvizepräsident Josephine Ortleb eröffnete die Aussprache. Bundesminister für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche erläuterte die intendierten Effekte der Reform. Bundesminister für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz betonte die Bedeutung für den Wohnungssektor.

AfD‑Abgeordneter Marc Bernhard kritisierte den Gesetzentwurf als kostenintensiv für Eigentümer. SPD‑Abgeordneter Helmut Kleebank sprach sich für die Maßnahmen aus, während Grünen‑Abgeordnete Katharina Dröge die positiven Klimaauswirkungen hervorhob. Die Linke‑Abgeordnete Violetta Bock forderte zusätzliche soziale Schutzmechanismen.

Verfahren und Ausblick

Der Gesetzentwurf wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den Bundesrat weitergeleitet. Die Bundesregierung plant, das Gesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2027 in Kraft zu setzen.

Der vollständige Text des Entwurfs ist als Drucksache 21/6278 im PDF‑Format (2 MB) seit dem 8. Juni 2026 abrufbar.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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