Deutschland: Bundestag berät Entwurf zur Subvention von Übertragungsnetzkosten für 2027‑2029
Am 9. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag in seiner 99. Sitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beraten. Der Entwurf sieht einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 vor und wurde von der Bundesregierung eingebracht.
Gesetzesvorlage und Zielsetzung
Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/8236) soll die finanzielle Belastung der Netzbetreiber reduzieren, indem ein staatlicher Zuschuss für die Übertragung von Strom über das Hoch‑ und Höchstspannungsnetz bereitgestellt wird. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Kosten für Endverbraucher langfristig zu stabilisieren.
Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden
Bundestagsvizepräsident Josephine Ortleb (SPD) betonte, dass die geplante Subvention ein wichtiger Baustein sei, um die Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern. Er verwies auf die Notwendigkeit, Investitionen in die Netzinfrastruktur zu fördern.
Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Finanzierung des Zuschusses klar im Bundeshaushalt verankert sein müsse, um keine zusätzlichen Belastungen für andere Politikbereiche zu erzeugen. Er forderte Transparenz bei der Mittelverwendung.
Weitere Redebeiträge
Mathias Weiser (AfD) kritisierte, dass das Vorhaben die Verbraucher langfristig stärker belasten könnte, weil die Subventionen letztlich über Strompreise umgelegt würden. Er forderte eine genaue Kosten‑Nutzen‑Analyse.
Jörg Cezanne (Die Linke) argumentierte, dass die Subvention nur dann gerechtfertigt sei, wenn sie sozial ausgewogen verteilt werde und insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen profitierten.
Bundestagsvizepräsident Andrea Lindholz (CDU) unterstrich die Bedeutung einer schnellen Umsetzung, um die Netzstabilität angesichts steigender erneuerbarer Einspeisungen zu gewährleisten.
Verfahrenstechnischer Ablauf
Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf in die zuständige Ausschussphase überführt, wo weitere fachliche Prüfungen und mögliche Änderungen erfolgen. Der weitere Verlauf richtet sich nach den üblichen parlamentarischen Fristen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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