Am 8. September 2026 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Einzelplans 24 zum Thema Digitales und Staatsmodernisierung statt. In der 91. Sitzung des Parlaments wurde der Regierungsentwurf von Vertretern aller Fraktionen diskutiert.
Hintergrund des Vorhabens
Der Einzelplan 24 sieht umfassende Investitionen in digitale Infrastruktur, Verwaltungsdigitalisierung und moderne IT‑Sicherheitslösungen vor. Ziel sei es, öffentliche Dienstleistungen zu beschleunigen und die digitale Souveränität des Landes zu stärken, wie die Bundesregierung in ihrer Erläuterung betonte.
Stellungnahmen der Regierungsvertreter
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger präsentierte die Kernpunkte des Vorhabens und verwies auf die geplante Erhöhung der Fördermittel um 15 % gegenüber dem Vorjahr. Er erklärte, dass die Maßnahmen dazu beitragen sollen, Verwaltungsvorgänge um bis zu 30 % zu verkürzen.
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour würdigte den Ansatz, betonte jedoch die Notwendigkeit einer transparenten Umsetzung und einer engen Kontrolle der Mittelverwendung.
Reaktionen der Opposition
Abgeordnete der AfD, vertreten durch Ruben Rupp und weitere Fraktionsmitglieder, kritisierten das Vorhaben als zu kostenintensiv und forderten eine stärkere Einbindung der Wirtschaft. Vertreter der SPD, namentlich Martin Gerster und Armand Zorn, betonten die Bedeutung von Datenschutz und forderten klare Regelungen zum Schutz persönlicher Daten.
Abgeordnete der Grünen, unter anderem Ricarda Lang und Jeanne Dillschneider, hoben die Notwendigkeit von Nachhaltigkeit in der digitalen Infrastruktur hervor. Die Linke, vertreten durch Sascha Wagner und Donata Vogtschmidt, äußerten Bedenken hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit und forderten begleitende Maßnahmen für benachteiligte Regionen.
Verfahren und Ausblick
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Bundesregierung plant, im nächsten Monat einen detaillierten Gesetzesentwurf vorzulegen, der anschließend im Bundestag weiterverhandelt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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