Deutschland: Bundestag berät EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen
Kernthemen der Sitzung
Am 23. April 2026 fand die 74. Sitzung des Deutschen Bundestages statt. Im neunten Tagesordnungspunkt wurde die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Durchführung einer EU‑Verordnung über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von EU‑Antidiskriminierungsverboten behandelt. Die Debatte diente der Vorbereitung einer Abstimmung über den Gesetzentwurf 21/3484 und die zugehörige Beschlussempfehlung 21/5527 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund der EU‑Verordnung
Die europäische Verordnung zielt darauf ab, Plattformen für Kurzzeitvermietungen zu verpflichten, Buchungsdaten an nationale Behörden zu übermitteln. Ziel ist die Verbesserung der Transparenz im Wohnungsmarkt und die Verhinderung von Diskriminierung bei der Vermietung. Die deutsche Umsetzung soll die Vorgaben der EU in nationales Recht überführen und zugleich die bestehenden Antidiskriminierungsnormen stärken.
Gesetzesentwurf und parlamentarische Behandlung
Der Gesetzentwurf 21/3484 wurde von der Bundesregierung vorgelegt und im Bundestag bereits zweimal beraten. Im Rahmen der heutigen Sitzung wurden ergänzende Änderungsanträge diskutiert und die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) berücksichtigt. Die Beschlussempfehlung 21/5527 enthält eine Bewertung der rechtlichen Tragfähigkeit und schlägt konkrete Anpassungen vor, etwa zur Definition von „Kurzzeitvermietung“ und zu Meldepflichten für Plattformbetreiber.
Stellungnahmen der Fraktionen
Mehrere Abgeordnete nahmen an der Aussprache teil. Der Bundestagsvizepräsident Andrea Lindholz eröffnete die Debatte. Vertreter der CDU/CSU, namentlich Fabian Gramling und Michael Hannes Kießling, betonten die Notwendigkeit klarer Datenflüsse zur Bekämpfung von Schwarzmarktaktivitäten. Der AfD‑Abgeordnete Mathias Weiser kritisierte mögliche Eingriffe in die Privatsphäre von Vermietern. Der SPD‑Abgeordnete Daniel Bettermann sprach sich für soziale Schutzmechanismen aus, während Stefan Schmidt von Bündnis 90/Die Grünen die Umweltaspekte hervorhob. Katalin Gennburg von Die Linke forderte eine konsequente Durchsetzung der Antidiskriminierungsregeln. Bodo Ramelow, ebenfalls Bundestagsvizepräsident, schloss die Redebeiträge mit einem Appell an die parteiübergreifende Zusammenarbeit.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Aussprache wird das Ergebnis im Plenarprotokoll festgehalten und dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Anschließend erfolgt die abschließende Abstimmung im Bundestag. Bei Annahme tritt das Gesetz in Kraft, sobald die EU‑Verordnung in nationales Recht umgesetzt ist und die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen wurden.
Relevanz für Vermieter und Plattformen
Für Betreiber von Kurzzeitvermietungsplattformen bedeutet die Verordnung, dass Buchungsdaten künftig an die zuständigen Behörden gemeldet werden müssen. Vermieter erhalten dadurch mehr Transparenz, während die Behörden bessere Möglichkeiten zur Überwachung von Marktverzerrungen erhalten. Gleichzeitig sollen die Antidiskriminierungsbestimmungen sicherstellen, dass keine Person aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen benachteiligt wird.
Ausblick
Die Debatte verdeutlicht die wachsende Bedeutung digitaler Marktplätze im Wohnungssektor und die Notwendigkeit, europäische Vorgaben in nationales Recht zu integrieren. Beobachter erwarten, dass die endgültige Fassung des Gesetzes sowohl technische als auch rechtliche Standards festlegt, die künftig als Referenz für ähnliche Regelungen in anderen EU‑Staaten dienen könnten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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