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Bundestag berät Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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AI GENERATED 23.04.2026 • 19:15 Politik und Gesellschaft

Bundestag berät Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Am 23. April 2026 hat der Bundestag in seiner 74. Sitzung die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften durchgeführt. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Europäischen Gas‑ und Wasserstoff‑Binnenmarktpakets.

Rechtlicher Hintergrund

Das Europäische Gas‑ und Wasserstoff‑Binnenmarktpaket verlangt von den Mitgliedstaaten Anpassungen ihrer nationalen Rechtsgrundlagen, um den grenzüberschreitenden Handel mit Gas und Wasserstoff zu erleichtern. Der vorliegende Gesetzentwurf (Drucksache 21/5440) soll die entsprechenden Änderungen im deutschen Energiewirtschaftsgesetz verankern.

Dokumentation

Der Entwurf liegt als PDF‑Datei mit einer Größe von 4 MB vor und wurde am 20. April 2026 im offiziellen Drucksachenverzeichnis veröffentlicht. Weitere Unterlagen, darunter das Plenarprotokoll, sind über die Mediathek des Bundestags abrufbar.

Beteiligte Redner

Im Verlauf der Debatte traten mehrere Abgeordnete als Redner auf, darunter Josephine Ortleb (Bundestagsvizepräsident, SPD), Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU), Steffen Kotré (AfD), Dr. Nina Scheer (SPD), Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg Cezanne (Die Linke), Nicklas Kappe (CDU/CSU) und Raimond Scheirich (AfD). Jeder Redner stellte die Position seiner Fraktion zum Gesetzentwurf dar.

Inhaltliche Schwerpunkte der Reden

Die Reden umfassten unter anderem die Notwendigkeit einer klaren Rechtsgrundlage für den Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur, die Sicherstellung von Versorgungssicherheit im Gasbereich sowie die Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf die Energieversorger. Die Abgeordneten betonten die Bedeutung einer europäischen Koordination, ohne jedoch konkrete Änderungswünsche zu benennen.

Verfahrensstand

Nach Abschluss der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Ausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet. Dort sollen fachliche Details geklärt und mögliche Änderungsanträge erarbeitet werden, bevor ein zweiter Lesetermin im Plenum angesetzt wird.

WeiterfĂĽhrende Informationen

Interessierte können den Gesetzentwurf, das Plenarprotokoll sowie ergänzende Materialien über die offizielle Mediathek des Bundestags einsehen. Die Dokumente stehen unter der Lizenz für amtliche Werke gemäß § 5 UrhG zur freien Nutzung bereit.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Ăśbertragung

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