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Bundestag berät Gesetz zur Stromversorgungssicherheit und Kapazitätsmarkt
AI GENERATED 29.06.2026 09:45 Politik und Gesellschaft

Bundestag berät Gesetz zur Stromversorgungssicherheit und Kapazitätsmarkt

Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, wird im Bundestag nach einstündiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Stromversorgungssicherheit, zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung…

Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, wird im Bundestag nach einstündiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Stromversorgungssicherheit, zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA abgestimmt. Gleichzeitig stehen Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Diskussion.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit dem Entwurf sicherstellen, dass künftig ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind, um eine stabile Versorgung zu gewährleisten, selbst wenn Sonne und Wind nicht ausreichend Energie liefern.

Einführung des Kapazitätsmarkts

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Kapazitätsmarkts vor, der ab 2031 den Bedarf für eine sichere Stromversorgung decken soll. In den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von elf Gigawatt ausgeschrieben werden; weitere Ausschreibungen sind für 2027 und 2029 geplant. Die ersten Ausschreibungen sind für September 2026 vorgesehen.

Finanzielle Anreize

Nach Angaben der Bundesregierung erhalten Anbieter eine Vergütung für die reine Bereithaltung von Leistung, nicht erst für die tatsächliche Stromabnahme. Dieser Mechanismus soll finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen und den Erhalt bestehender Kapazitäten schaffen, auch wenn die Anlagen nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden. Gleichzeitig sind Anbieter verpflichtet, die zugesicherte Leistung zu den festgelegten Zeitpunkten nachzuweisen und Neuanlagen fristgerecht zu errichten.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Gesetzentwurf so angepasst wird, dass bei den Kapazitätsausschreibungen nicht ausschließlich neue Gaskraftwerke gebaut werden, die langfristig fossil betrieben würden. Stattdessen soll die Kriteriengestaltung alle Technologien gleichwertig berücksichtigen, um das gesamte Potenzial für Kapazitäten zu nutzen. Für die Ausschreibungen im September 2026 verlangen die Abgeordneten klare Angaben zur Finanzierung des Kapazitätsmechanismus und zur Belastung der Bürger.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke kritisiert, dass der Entwurf Klimaziele, fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung gefährden könnte. Sie schlägt vor, den Neubau von Gaskraftwerken nicht zu subventionieren, sondern klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher zu fördern. Darüber hinaus fordert sie eine Überarbeitung des Entwurfs zum StromVKG, des Netzpakets und des Erneuerbare-Energie-Gesetzes, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Ausstieg aus fossilen Gasen vorzubereiten.

Parlamentarischer Ablauf

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird zu beiden Anträgen sowie zum Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung erarbeiten. Anschließend erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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