Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am Montag eine öffentliche Anhörung mit neun Fachleuten zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) durchgeführt. Die Experten diskutierten die Notwendigkeit einer effizienteren Energienutzung, mögliche Entlastungen für die Wirtschaft und kritische Aspekte einer möglichen Absenkung bestehender Standards.
Gesetzesvorhaben und EU-Vorgaben
Der Entwurf sieht vor, die EU‑Energieeffizienzrichtlinie (EU‑2023/1791) in nationales Recht zu überführen und das nationale Energieeffizienzgesetz (EnEfG) von 2023 auf das von der EU geforderte Mindestmaß zurückzuführen. Die Richtlinie verlangt eine Reduktion des Endenergieverbrauchs der EU bis 2030 um mindestens 11,7 % gegenüber 2020, wobei die Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2025 endet.
Stellungnahmen von Wirtschaftsexperten
Erik Pfeifer vom Deutschen Industrie‑ und Handelskammer (DIHK) betonte, dass ein effizienter Energieeinsatz im ureigenen Interesse der deutschen Wirtschaft liege und durch marktwirtschaftliche Anreize und technologische Offenheit gesteuert werden solle. Sven‑Joachim Otto von der Ruhr‑Universität Bochum bezeichnete den Gesetzentwurf als überfälligen Schritt zu einem unionsrechtskonformen und vollzugstauglichen Energieeffizienzrecht, das Umsetzungslücken schließen und Wirtschaft sowie Verwaltung entlasten könne.
Umwelt‑ und Klimaperspektiven
Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München warnte vor einer „neuen Eskalationsstufe der Klimakrise“ und kritisierte, dass eine Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes die Klimaziele gefährde. Steffen Laube von Bellona Deutschland sah in einer Senkung des Ambitionsniveaus ein Risiko für die Preisstabilität und forderte, das ursprüngliche Niveau beizubehalten. Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz wies darauf hin, dass die Aufweichung des Gebäudeenergierechts den Investitionsstau verschärfe und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefährde.
Digitale Infrastruktur und Rechenzentren
Julian Bothe von AW AlgorithmWatch kritisierte die geplante Regelung, wonach Rechenzentren lediglich erneuerbare Energien bilanziell nutzen müssten, und sah darin ein Risiko für steigenden Energieverbrauch und CO₂‑Emissionen. Günter Eggers von der German Datacenter Association betonte hingegen die wachsende volkswirtschaftliche Bedeutung von Rechenzentren und begrüßte ambitionierte Effizienzanforderungen, sofern sie technisch belastbar und überprüfbar seien.
Kommunale Aspekte und Bürokratieabbau
Till Jenssen vom Deutschen Städtetag lobte die Entbürokratisierung des Entwurfs, warnt jedoch vor einer „deutlichen Schwächung“ zentraler energieeffizienzpolitischer Instrumente. Lara Möller vom Deutschen Städte‑ und Gemeindebund betonte das Potenzial kommunaler Liegenschaften für Energieeinsparungen und forderte einen praxisgerechten Vollzug ohne zusätzliche bürokratische Belastungen.
Ausblick
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Streichung der Meldepflicht für Abwärmepotentiale und eine Lockerung der Mindesteffizienzanforderungen für neue Rechenzentren vor. Die Bundesregierung plant, das Gesetz zügig zu verabschieden, um die EU‑Frist einzuhalten und gleichzeitig Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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