Am 25. Juni 2026 hat der Deutsche Bundestag in seiner 86. Sitzung den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens in zweiter und dritter Lesung beraten.
Gesetzesvorhaben und Zielsetzung
Der Entwurf, eingebracht von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD sowie von der Bundesregierung, sieht vor, administrative Hürden zu reduzieren, rechtliche Sicherheit für Unternehmen zu schaffen und den Austausch von Erkenntnissen zwischen Aufsichtsbehörden zu stärken.
Beteiligte Abgeordnete und Stellungnahmen
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow leitete die Aussprache. Abgeordneter Josephine Ortleb (SPD) betonte, dass das Gesetz die Innovationskraft Deutschlands stärken solle. Abgeordneter Martin Plum (CDU/CSU) verwies auf die Notwendigkeit klarer Rechtsrahmen. Abgeordneter Michael Kaufmann (AfD) forderte weniger Bürokratie. Abgeordnete Dr. Carolin Wagner (SPD) hob die Bedeutung des regulatorischen Lernens hervor. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen) sprach über die Notwendigkeit von Pilotprojekten in Umwelttechnologien. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) kritisierte mögliche Ungleichheiten bei der Mittelvergabe. Parlamentarischer Staatssekretär Philipp Amthor erläuterte die Bundesregierungsperspektive. Abgeordneter Daniel Bettermann (SPD) und Abgeordneter Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) unterstützten die Koalitionsinitiative.
Weiteres Verfahren
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) legte am 24. Juni 2026 die Beschlussempfehlung und den Bericht (Drucksache 21/6698) vor. Nach Abschluss der dritten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet.
Die veröffentlichten Dokumente umfassen die Entwürfe (Drucksache 21/218 vom 20.05.2025, Drucksache 21/517 vom 19.06.2025) sowie den Bericht (Drucksache 21/6698). Alle Unterlagen stehen im Plenarprotokoll zur Verfügung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
[Lizenzangabe]: ‚Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland)‘
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