Erste Lesung im Bundestag

Der Bundestag hat am Freitag, dem 16. Januar 2026, erstmals zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung europäischer Vorgaben für Datenzugang und Daten‑Governance beraten. Die ein‑stündige Debatte leitete die Verabschiedung der Entwürfe an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, der künftig die Federführung übernehmen soll.

Data‑Act‑Durchführungsgesetz

Der Entwurf zum Data‑Act‑Durchführungsgesetz (21/2998) soll die EU‑Verordnung 2023/2854 national ergänzen. Ziel ist, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der festlegt, wer unter welchen Bedingungen Produkt‑ und Dienstdaten nutzen darf. Die Bundesnetzagentur wird als zentrale Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung benannt. Sie soll Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen an die EU‑Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern.

Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur

Im Entwurf erhält die Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse: Sie kann Ermittlungen durchführen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500 000 Euro verhängen. Die Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden wird ausdrücklich geregelt.

Bundesrat kritisiert Zuständigkeitsregelungen

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (21/3508) Änderungen gefordert, insbesondere eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung. Er verlangt, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Datenzugangsverlangen von Landesbehörden ausdrücklich auszunehmen, um föderale Prinzipien zu wahren. Zudem warnt die Länderkammer vor einer Doppelaufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und fordert ergänzende Regelungen für die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden der Länder. Die Bundesregierung prüft den Teilaspekt, lehnt jedoch die übrigen Forderungen ab.

Daten‑Governance‑Gesetz

Der zweite Entwurf (21/3544) setzt die EU‑Verordnung 2022/868 zur Daten‑Governance in nationales Recht um. Ziel ist ein einheitlicher Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen. Zuständige Behörden sind die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt, wobei die Netzagentur die Aufsicht über Datenvermittlungsdienste und die Registrierung datenaltruistischer Organisationen übernimmt. Das Statistische Bundesamt fungiert als zentrale Informationsstelle für öffentliche Stellen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Bundesregierung schätzt, dass die Bundesnetzagentur jährlich Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro tragen muss, vor allem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Das Statistische Bundesamt rechnet mit einem jährlichen Personalaufwand von etwa 5,1 Millionen Euro sowie einem einmaligen Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029. Der gesamte jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird auf etwa acht Millionen Euro geschätzt.

Ausblick

Nach der Lesung werden beide Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet. Dort sollen detaillierte Verfahrensregelungen erarbeitet und mögliche Änderungen gemäß den Stellungnahmen von Bundesrat und anderen Interessengruppen geprüft werden. Die weitere parlamentarische Behandlung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres stattfinden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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