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Bundestag berät Gesetzentwürfe zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse
AI GENERATED 08.07.2026 23:40 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag berät Gesetzentwürfe zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse

Deutschland: Bundestag berät Gesetzentwürfe zur Erweiterung digitaler ErmittlungsbefugnisseAm 8. Juli 2026 hat der Bundestag in einer halbstündigen Aussprache mehrere Gesetzentwürfe der Bundesregierung diskutiert, die die digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden ausbauen…

Deutschland: Bundestag berät Gesetzentwürfe zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse

Am 8. Juli 2026 hat der Bundestag in einer halbstündigen Aussprache mehrere Gesetzentwürfe der Bundesregierung diskutiert, die die digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden ausbauen sollen. Nach der Debatte wurden die Vorlagen an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet.

Verteilung der Gesetzentwürfe

Der Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (21/6806) soll im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterbearbeitet werden. Die Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (21/6132, 21/6511) sowie zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (21/6131) wurden dem Innenausschuss zugewiesen.

Neuer Paragraf zur biometrischen Datenabstimmung

Der Gesetzentwurf 21/6806 sieht einen neuen § 98d vor, der einen automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Internetdaten ermöglichen soll. Voraussetzung ist ein konkreter Verdacht einer im § 100a Absatz 2 genannten Straftat sowie die Erschwernis der Sachverhaltsaufklärung ohne den Abgleich. Der Abgleich darf nicht in Echtzeit erfolgen, und nicht‑relevante Daten sind nach dem Vorgang zu löschen. Die Anordnung soll grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Plattformen für verfahrensübergreifende Analyse

Ein weiterer Neuerungsvorschlag des Entwurfs 21/6806 ist § 98e, der den Einsatz von Recherche‑ und Analyseplattformen erlaubt, die bislang getrennte Datenquellen der Polizei vernetzen. Die Plattformen dürfen nur auf Grundlage bereits rechtmäßig erhobener Daten und nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden Tatverdachts eingesetzt werden. Eine direkte Anbindung an nicht‑polizeiliche Register oder Internetdienste ist untersagt, und jede Nutzung muss manuell initiiert werden.

Stärkung der Terrorismusabwehr

Die beiden Gesetzentwürfe, die dem Innenausschuss zugeleitet wurden, erweitern die digitalen Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundespolizei im Kontext der Terrorismusabwehr. Sie betonen die Notwendigkeit automatisierter Datenanalysen, um Verbindungen zwischen Taten, Personen und Orten zu erkennen, und fordern die Möglichkeit des biometrischen Internetabgleichs zur Identifizierung und Lokalisierung von Verdächtigen.

Parlamentarische Gegenentwürfe

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte den Antrag 21/6913 ein, der eine pauschale Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse kritisiert und vor erheblichen Risiken für den Schutz von Grundrechten warnt. Die Linke reichte den Antrag 21/6917 ein, der ein Verbot automatisierter Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum fordert und die Nutzung von KI‑basierten biometrischen Identifikationsverfahren ablehnt.

Reaktion des Bundesrates

Der Bundesrat äußerte in seiner Stellungnahme Bedenken gegenüber der Formulierung des § 98e. Er bemängelt, dass die Definition von „zusammengeführt“ zu unklar sei und fordert eine präzisere Ausgestaltung. Die Bundesregierung signalisiert, den Hinweis zu prüfen, ohne die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzespakets zu ändern.

Ausblick

Die betroffenen Ausschüsse werden die Vorlagen nun in ihren jeweiligen Sitzungen weiter diskutieren und mögliche Änderungen einarbeiten. Entscheidend wird sein, inwieweit die geforderten rechtlichen Sicherungsmechanismen integriert werden, um sowohl die Effektivität der Strafverfolgung als auch den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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