Erste Lesung am 11. Juni 2026
Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, hat das Parlament in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe beraten: einen der Bundesregierung zur Sicherung der Stromversorgung und einen des Bundesrates zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Kapazitätsmarktes vor, um ab 2031 eine stabile Stromversorgung zu gewährleisten. In den nächsten zwölf Monaten sollen insgesamt elf Gigawatt steuerbare Kapazitäten ausgeschrieben werden, gefolgt von weiteren Ausschreibungen 2027 und 2029.
Der Markt bezahlt Anbieter bereits für die Bereithaltung von Leistung, nicht erst für die tatsächliche Stromabgabe. Damit sollen finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen und den Erhalt bestehender Kapazitäten geschaffen werden. Gleichzeitig verpflichten die Ausschreibungen die Anbieter, die zugesicherte Leistung zu festgelegten Zeitpunkten zu erbringen und neue Anlagen fristgerecht zu errichten.
Gesetzentwurf des Bundesrates
Der Bundesratsentwurf fordert eine Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5 000 Megawatt im Jahr 2026. Die Menge wird nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet. Die Initiative stammt von den Ländern Bayern, Baden‑Württemberg, Niedersachsen und Schleswig‑Holstein und soll den bereits genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windprojekten zu einer schnellen Inbetriebnahme verhelfen.
Stellungnahme der GrĂĽnen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert effiziente Kapazitätsausschreibungen ohne teuren fossilen Lock‑In und verlangt einen klaren Umstellungsweg für Gaskraftwerke auf Wasserstoff. Weiterhin soll die Kostenverteilung für die Finanzierung des Kapazitätsmechanismus transparent sein, damit die Belastung für einzelne Bürger und Unternehmen nachvollziehbar bleibt.
Stellungnahme der Linken
Die Fraktion Die Linke kritisiert, dass der Entwurf die Klimaziele, den fairen Wettbewerb und die Kosteneffizienz gefährde. Statt Subventionen für neue Gaskraftwerke fordert sie die Förderung klimafreundlicher Alternativen wie Batteriespeicher, eine Reform des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes und die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft für flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand.
Weiteres Verfahren
Alle Vorlagen sowie die Anträge der Grünen und der Linken wurden nach einer halbstündigen Aussprache an die Ausschüsse, insbesondere den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, zur weiteren Beratung überwiesen. Die ersten Kapazitätsausschreibungen sollen bereits im September 2026 stattfinden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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