Am Mittwoch, dem 22. April 2026, hat das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU‑Richtlinien 2014/30, 2014/53 und 2024/2749 im Elektromagnetische‑Verträglichkeit‑Gesetz sowie im Funkanlagengesetz beraten. Der Entwurf trägt den Titel „zur Umsetzung der Ă„nderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische‑Verträglichkeit‑Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt‑Notfall“ (21/5439). Nach einer halbstĂĽndigen Aussprache wurde das Dokument an den Ausschuss fĂĽr Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung weitergeleitet.
Ziel des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht vor, bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt‑Notfall die Verfügbarkeit kritischer Produkte – darunter Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlagen, Mobiltelefone und WLAN‑Geräte – zu sichern. Durch die Einführung spezieller Marktmechanismen soll ein reibungsloser Warenverkehr trotz außergewöhnlicher Krisenbedingungen gewährleistet werden.
Erfahrungen aus frĂĽheren Krisen
Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit den Lehren aus der Covid‑19‑Pandemie, in deren Verlauf Lieferketten und der freie Warenverkehr stark eingeschränkt waren. Die angestrebten Regelungen sollen künftige Engpässe verhindern und die Resilienz des Binnenmarkts erhöhen.
EU‑Rahmen für Notfallmaßnahmen
Nach Angaben der Europäischen Union bilden die Verordnung 2024/2747 und die Richtlinie 2024/2749 den rechtlichen Rahmen für Notfallmaßnahmen. Diese Vorgaben ermöglichen es den Mitgliedstaaten, im Krisenfall besondere Verfahren zu etablieren, die das Funktionieren des Binnenmarkts sicherstellen.
Spezielle Marktmechanismen
Zu den Kernpunkten des Entwurfs gehört die Einführung einer zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen, die im aktivierten Notfallmodus als krisenrelevante Waren in Verkehr gebracht werden. Ein beschleunigtes Inverkehrbringen ist vorgesehen, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ablauf des Notfallmodus endet die besondere Konformitätsvermutung, ausgenommen bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte.
Aufgaben der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur wird mit der Marktüberwachung der als krisenrelevante Waren eingestuften Geräte und Funkanlagen betraut. Sie soll sicherstellen, dass die besonderen Regelungen korrekt angewendet werden und die Marktteilnehmer die Vorgaben einhalten.
Weiteres Verfahren
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird den Gesetzentwurf nun prüfen, mögliche Änderungen diskutieren und anschließend dem Plenum zur Abstimmung vorlegen. Damit soll das Gesetz zeitnah in nationales Recht überführt werden, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung