Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, hat der Deutsche Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion abgestimmt, der die Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches vorsieht. Der Entwurf wurde nach einer 30‑minütigen Aussprache an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.
Hintergrund des § 188
Der Paragraph 188 StGB schützt Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Er dient damit der Wahrung der persönlichen Ehre von Politikern, Beamten und anderen Amtsträgern.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der von der AfD eingebrachte Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Abschaffung des § 188 StGB – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Ziel sei laut den Initiatoren die Erweiterung der Meinungsfreiheit und die Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz.
Verfahren im Parlament
Nach der kurzen Debatte wurde der Entwurf dem Ausschuss fĂĽr Recht und Verbraucherschutz als federfĂĽhrender Ausschuss zugewiesen. Dieser wird gemeinsam mit weiteren FachausschĂĽssen die rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen prĂĽfen.
Stellungnahmen der Fraktionen
Vertreter der AfD-Fraktion betonten, dass das bestehende Gesetz die freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig einschränke. Andere Fraktionen äußerten Bedenken, dass ein Wegfall des § 188 den Schutz von Personen des öffentlichen Lebens schwächen könnte.
Mögliche Auswirkungen
Eine Abschaffung des Paragraphen würde die strafrechtliche Handhabe gegen Beleidigungen von Politikern und anderen Amtsträgern aufheben. Kritiker warnen, dass dies zu vermehrten Diffamierungen im politischen Diskurs führen könnte.
Weiteres
Ende der Ăśbertragung