Am 7. Mai 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in erster Lesung beraten. Der Entwurf sieht vor, das bewährte Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ künftig auch auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten, um den Zugang für Personen mit Behinderungen zu verbessern.
Kernthemen des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf setzt auf Eigenverantwortung und Dialog zwischen Anbietern und betroffenen Personen, anstatt detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften zu schaffen. Unternehmen sollen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Neue Dokumentations- und Berichtspflichten werden nicht eingeführt.
Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Dieses Zentrum soll Behörden beraten, damit öffentliche Informationen künftig vermehrt in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt werden.
Der Entwurf verschärft zudem die Pflicht des Bundes, bauliche Barrierefreiheit zu gewährleisten. Bis 2035 sollen alle öffentlich zugänglichen Bundesgebäude und Einrichtungen barrierefrei umgestaltet werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Personen mit Behinderungen soll frühzeitig in Gesetzes- und Verordnungsprozesse eingebunden werden, wenn Fragen der Inklusion auftreten.
Reaktion der Opposition
Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben eigene Anträge eingereicht. Alle Anträge sollen dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugeleitet werden.
Die AfD fordert mit ihrem Antrag die Abschaffung bürokratischer Hürden für Assistenzhunde und ein vereinfachtes Prüfungsverfahren nach niederländischem Vorbild. Zudem soll ein Härtefallfonds und ein Gebührenmoratorium für betroffene Personen eingerichtet werden.
Die Grünen kritisieren, dass der Gesetzentwurf keine wirksamen Durchsetzungsinstrumente enthält. Sie verlangen die Einführung von Schadensersatz‑ und Entschädigungsansprüchen, die Aufhebung der pauschalen Einstufung baulicher Maßnahmen als unverhältnismäßig und die Aufnahme einer Beweislastumkehr sowohl für öffentliche als auch für private Anbieter.
Die Linke fordert die konsequente Umsetzung der UN‑Behindertenrechtskonvention. Sie verlangt den vollständigen barrierefreien Umbau aller Bundesgebäude bis spätestens 2035, die Verpflichtung aller öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit sowie eine umfassende Evaluation aller Gesetze auf Konformität mit der UN‑Behindertenrechtskonvention.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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