Deutschland: Bundestag berät Gesetzentwurf zur Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
Kernthema und Hintergrund
Am 8. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag im 99. Sitzungstag im TOP 15 über einen Gesetzentwurf zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken beraten. Der Entwurf wurde von der Fraktion der AfD eingebracht und ist unter der Drucksache 21/8369 registriert.
Ziel des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Freiheit der Meinungsäußerung in digitalen Plattformen zu schützen und rechtliche Rahmenbedingungen für Betreiber sozialer Netzwerke zu schaffen.
Ablauf der ersten Lesung
Im Rahmen der ersten Lesung wurden Redebeiträge verschiedener Abgeordneter gehört, die unterschiedliche Sichtweisen auf den Entwurf präsentierten.
Eröffnungsrede des Bundestagsvizepräsidenten
Bundestagsvizepräsident Josephine Ortleb eröffnete die Debatte und wies auf die Bedeutung des Themas für die demokratische Meinungsbildung hin.
Stellungnahme der AfD
AfD‑Abgeordneter Stephan Brandner betonte, dass der Entwurf notwendig sei, um Zensurmechanismen zu verhindern und die freie Kommunikation im Internet zu sichern.
Kritik aus der Union
CDU/CSU‑Abgeordneter Dr. Konrad Körner äußerte Bedenken, dass der Gesetzentwurf zu weitreichenden Eingriffen in die Selbstregulierung von Plattformen führen könnte.
Beitrag der Grünen
Bündnis‑90/Die‑Grünen‑Abgeordneter Dr. Anna Lührmann forderte klare Vorgaben zum Schutz von Nutzerrechten, wobei er auf die Notwendigkeit einer transparenten Umsetzung hinwies.
Perspektive der SPD
SPD‑Abgeordneter Maja Wallstein sprach sich für eine ausgewogene Regelung aus, die sowohl die Meinungsfreiheit als auch den Schutz vor Hassrede berücksichtige.
Ansichten der Linken
Die Linke‑Abgeordneter Donata Vogtschmidt kritisierte, dass der Entwurf nicht weit genug gehe, um kommerzielle Interessen von Plattformbetreibern zu begrenzen.
Weitere Beiträge
CDU/CSU‑Abgeordneter Henri Schmidt und AfD‑Abgeordneter Tobias Peterka ergänzten die Diskussion mit Hinweisen auf internationale Vergleichsmodelle und mögliche Umsetzungsschritte.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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