Am Mittwoch, den 14. Oktober 2026, diskutiert der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Die Aussprache ist Teil einer 30‑minütigen Debatte, nach der das Dokument dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet werden soll.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Die Bundesregierung begründet den Entwurf mit dem Bedarf, das Genossenschaftsrecht an die fortschreitende Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr anzupassen. Ziel sei es, die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu erhöhen und administrative Abläufe zu vereinfachen.
Digitalisierungsmaßnahmen
Im Entwurf wird vorgesehen, die Textform als verbindliches Kommunikationsmittel zu verankern. Zudem sollen digitale Sitzungen, digitale Beschlussfassungen und eine digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden.
Praxisnahe Anpassungen
Vorgeschlagen werden unter anderem Regelungen zur Behandlung investierender Mitglieder sowie zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit. Diese Punkte sollen aus Erfahrungen aus der Praxis übernommen werden.
Beschleunigung der Gründung
Zur Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft sieht der Gesetzentwurf die Schaffung einer Datenbank über die beteiligten genossenschaftlichen Prüfungsverbände vor. Weiterhin soll die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht beschleunigt und eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister festgelegt werden.
Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
Der Entwurf berücksichtigt Vorschläge des Bundesrates, wonach die bloße Kapitalanlage nicht als zulässiger Förderzweck gilt. Damit soll die Transparenz und Seriosität von Genossenschaften gestärkt werden.
Weiteres Verfahren
Parallel zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wird ein von der Fraktion Die Linke eingereichter Antrag mit dem Titel „Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen“ nach Abschluss der Debatte ebenfalls dem Rechtsausschuss zugeleitet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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