Deutschland: Bericht zur ersten Lesung des Schiedsverfahrensrechts‑Gesetzentwurfs
Am Freitag, dem 16. Oktober 2026, hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu Änderungen der Zivilprozessordnung im internationalen Zivilverfahrensrecht beraten. Der Entwurf soll digitale Kommunikations‑ und Verfahrensformen im Schiedsverfahren zulassen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiedsrechts stärken.
Digitale Verfahren und Videoverhandlungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich erlaubt werden. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen und Ressourcen zu schonen, indem Parteien digitale Kommunikationswege nutzen können.
Technologieoffene Formulierung von Schiedsvereinbarungen
Nach Vorgaben des Entwurfs soll die Formvorgabe für Schiedsvereinbarungen erleichtert und technologieoffen gestaltet werden. Damit soll das deutsche Schiedsrecht besser an internationale Entwicklungen und gängige Praxis im Geschäftsverkehr angepasst werden.
Öffnung für englischsprachige Verfahren
Der Entwurf ermöglicht deutschen Gerichten, die mit Schiedssachen befasst sind, künftig auch in englischsprachigen Verfahren zu entscheiden. Diese Maßnahme soll die grenzüberschreitende Streitbeilegung vereinfachen und die Attraktivität des deutschen Rechtsstandorts erhöhen.
Elektronische Zustellung von EU‑Gerichtsdokumenten
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs sieht die Beschleunigung des grenzüberschreitenden Zivilrechtshilfeverkehrs vor. Gerichtliche Schriftstücke aus anderen EU‑Mitgliedstaaten sollen künftig elektronisch an Empfänger in Deutschland zugestellt werden können.
Weiteres Verfahren im Bundestag
Nach einer 30‑minütigen Aussprache wird der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung übergeben. Dort soll er detailliert geprüft und ggf. angepasst werden, bevor er erneut im Plenum behandelt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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