Deutschland: Bundestag berät Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Notfallversorgung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung liegt derzeit im Bundestag zur Beratung. Ziel ist, die Versorgung von Patienten in akuten und notfallmedizinischen Situationen effizienter, bedarfsgerechter und wirtschaftlicher zu gestalten. Kernpunkt ist die Einführung digital vernetzter Integrierter Notfallzentren (INZ), die eine flächendeckende ambulante Erstversorgung sicherstellen sollen.
Aktuelle Struktur und bestehende Defizite
Deutschland verfügt über ein umfassendes System aus vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdiensten. Der Gesetzentwurf kritisiert jedoch, dass diese drei Versorgungsbereiche bislang nicht optimal aufeinander abgestimmt seien. Insbesondere die parallelen telefonischen Anlaufstellen – die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen – führen zu Fehlsteuerungen und einer Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten.
Konzept der Integrierten Notfallzentren
Ein INZ soll aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV‑Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Die Ersteinschätzungsstelle übernimmt die Patientensteuerung, während Kooperationspraxen in der Nähe der INZ die ambulante Akutversorgung während regulärer Sprechzeiten sicherstellen. Ist weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet, übernimmt die Notaufnahme die ambulante Versorgung.
Digitalisierung und Telemedizin
Die Rufnummer 116 117 wird künftig in einen Terminservice und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Die Akutleitstelle vermittelt ambulante Not‑ und Akutfälle an die passende Versorgungsebene und vernetzt sich digital mit den Rettungsleitstellen (112) zu einem Gesundheitsleitsystem. Zusätzlich sollen rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung bereitgestellt werden, insbesondere für Kinder und Jugendliche, wenn keine speziellen INZ‑Standorte verfügbar sind.
Finanzierung und wirtschaftliche Zielsetzung
Die Digitalisierung und Vernetzung der Notfallrettung soll über fünf Jahre (2027‑2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Gleichzeitig rechnet der Gesetzentwurf mit langfristigen Einsparungen von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich sowie einem zusätzlichen Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr durch bedarfsgerechte Rettungseinsätze.
Umsetzung und Aufsicht
Ein neues Fachgremium fĂĽr medizinische Notfallrettung wird eingerichtet, um Rahmenempfehlungen fĂĽr die Leistungen zu erstellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Reform sieht zudem vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern, sodass die Kosten nicht mehr vom Versicherten getragen werden mĂĽssen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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