Deutschland: Bundestag berät Gesetzentwurf zur Neuordnung der rechtsberatenden Berufe
Beratung im Bundestag
Am Mittwoch, dem 25. März 2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (21/4298) beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Der Rechtsausschuss soll künftig die Federführung übernehmen.
Zielsetzung des Entwurfs
Der Entwurf verfolgt das Ziel, Regelungen in einer Reihe von Berufsgesetzen – darunter die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Patentanwaltsordnung und das Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Durch die Angleichung soll die Rechtsanwendung für die betroffenen Berufsgruppen transparenter werden.
Neuer rechtlicher Hinweis
Ein zentrales Element ist die Ablösung der bislang nicht gesetzlich geregelten „missbilligenden Belehrung“ durch einen „rechtlichen Hinweis“. Der neue Hinweis soll einen präventiven Charakter erhalten und von den Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden können.
Zuständigkeit bei Rechtsbehelfen
Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder wird künftig einheitlich das Anwaltsgericht zuständig sein. Gleichzeitig soll die Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung finden. Vergleichbare Regelungen sind für die übrigen Berufsordnungen vorgesehen.
Weitere Anpassungen
Der Gesetzentwurf enthält zudem zahlreiche Änderungen im Berufsrecht, etwa zur Abwicklung von Kanzleien, zu Anpassungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie zu Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt sind Änderungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geplant.
Weiteres Verfahren
Nach der Ăśberweisung an die AusschĂĽsse wird der Rechtsausschuss die detaillierte Ausarbeitung ĂĽbernehmen und anschlieĂźend im Plenum erneut beraten. Der weitere Verlauf richtet sich nach den Empfehlungen der AusschĂĽsse.
Stimmen aus dem Parlament
Bundestagsvizepräsident Josephine Ortleb, Parlamentarischer Staatssekretär Anette Kramme, sowie Abgeordnete Stephan Brandner, Johannes Wiegelmann, Dr. Till Steffen, Aaron Valent, Mahmut Özdemir, Knuth Meyer‑Soltau, Dr. David Sebastian Preisendanz und Christian Moser äußerten sich zu dem Entwurf und betonten die Notwendigkeit einer einheitlichen Rechtslage.
Dokumentation
Der Gesetzentwurf ist als PDF (2 MB) unter der Dokumenten‑ID 21/4298 auf der Website des Deutschen Bundestages abrufbar. Weitere Informationen finden sich im Plenarprotokoll und in den zugehörigen Beschlussunterlagen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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