Deutschland: Bundestag berät Gesetzentwurf zur Reform des MenschenhandelsstrafrechtsDer Bundestag wird am Freitag, dem 23. Juni 2026, erstmals über einen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung beraten.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf, der unter der Nummer 21/6584 geführt wird, sieht vor, die bestehenden Paragraphen 232 bis 233a des Strafgesetzbuches zu überarbeiten und die EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel umzusetzen.
BegrĂĽndung der Reform
Laut Aussage der Bundesregierung beruhen die geplanten Änderungen auf den Erfahrungen aus der Praxis seit 2016 sowie auf einer Evaluation des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2021, die einen erheblichen Reformbedarf identifizierte. Ziel ist es, die Tatbestände klarer zu strukturieren, widersprüchliche Regelungen im System der Paragraphen 232 ff. StGB zu beseitigen und die Bestimmungen im Bereich Prostitution und sonstiger sexueller Handlungen gegen Entgelt zu harmonisieren.
Erwartete Effekte
Die geplanten Anpassungen sollen die Handhabbarkeit für die Strafverfolgungsbehörden erhöhen und gleichzeitig den Opferschutz stärken, indem die rechtlichen Voraussetzungen für die Verfolgung von Ausbeutungstaten präziser definiert werden. Der Gesetzentwurf wird im Rahmen der Tagesordnung des Bundestages diskutiert, bevor er zur Abstimmung an die zuständige Ausschusskommission weitergeleitet wird.
Veröffentlichung
Die Redaktion des Parlamentsnachrichtendienstes hib hat die Mitteilung veröffentlicht.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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