Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (21/6585) in erster Lesung behandelt und anschließend zusammen mit einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (21/6653) an die Ausschüsse verwiesen.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht erweiterte Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei vor. Ziel ist es, die Aufklärung und Erkennung konkreter Cyberangriffe sowie langfristiger Angriffskampagnen zu verbessern. Zusätzlich sollen dem BSI erweiterte Möglichkeiten zur Unterbindung von Angriffen eingeräumt werden.
BegrĂĽndung der Bundesregierung
Die Regierung betont, dass die Sicherheit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland stark von funktionierenden digitalen Prozessen abhänge. Laut Regierungsangaben nehme die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure seit Jahren zu, wobei Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa vermehrt Ziel hochprofessioneller Angriffe sei. Die Bundesregierung erklärt, dass die neuen Regelungen dazu dienen, die Erkennung und Abwehr von Cybergefahren auszubauen und dabei rechtssichere Grundlagen zu schaffen.
Kritik der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der die Einführung von sogenannten „Hackbacks“ und offensiver Cyberabwehr ablehnt. In ihrem Antrag fordert die Fraktion, dass keine Gesetze verabschiedet werden, die dem BKA oder der Bundespolizei ermöglichen, ohne Wissen der Betroffenen in IT‑Systeme einzudringen, Daten auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenso lehnt die Fraktion Regelungen ab, die DNS‑Anbieter oder digitale Dienste verpflichten würden, Datenverkehr an die Sicherheitsbehörden umzuleiten.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Linke argumentiert, dass der Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreite, weil er massive Eingriffe in informationstechnische Systeme ermögliche, ohne ausreichende richterliche Kontrolle oder parlamentarische Aufsicht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass aktive Cyberabwehr Maßnahmen erfordern könnte, die in fremde staatliche IT‑Infrastruktur eingreifen könnten.
Der Innenausschuss soll die weitere Beratung des Gesetzentwurfs übernehmen. Die Debatte verdeutlicht die Spannungsfelder zwischen dem Bedarf an stärkerer digitaler Sicherheit und den verfassungsrechtlichen Schutzmechanismen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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