Deutschland: Bundestag berät Gesetzentwurf zur Änderung des AGG
Am 11. Juni 2026 hat der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beraten. Der Entwurf soll den Diskriminierungsschutz modernisieren und die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.
Zielsetzung und EU-Richtlinien
Die Regierung erläutert, dass das Gesetz dazu dient, zwei EU-Richtlinien umzusetzen, die auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien basieren. Ziel sei, das AGG zu einem modernen Instrument zu entwickeln, das den Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird.
Anpassungen im zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot
Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 1 soll künftig nicht mehr auf Massengeschäfte beschränkt sein; stattdessen wird ein neues Diskriminierungsverbot in Paragraf 19 Absatz 2 eingeführt, das die bisherige Regelvermutung bei Wohnraummietverhältnissen wegen des Merkmals „Geschlecht“ überflüssig macht.
Verlängerung der Präklusionsfrist
Zur Erleichterung der Rechtsdurchsetzung wird die Frist zur Geltendmachung von AGG-Ansprüchen von zwei auf vier Monate verlängert. Die Anpassung soll Betroffenen mehr Zeit geben, ihre Rechte zu prüfen.
Einrichtung einer Schlichtungsstelle
Der Entwurf sieht die Schaffung einer Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vor. Diese soll Diskriminierungsfälle prüfen und Schlichtungsvorschläge unterbreiten sowie bei Gerichtsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten wie Beistandschaft oder Stellungnahmen ermöglichen.
Anträge der Fraktionen
Die Fraktion Die Linke fordert eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale um „sozialer Status“ und die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“. Zusätzlich sollen chronische Erkrankungen, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht aufgenommen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt den Schwerpunkt auf ein effektives Verbandsklagerecht und fordert, dass staatliches Handeln stärker in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen wird.
Weiteres Verfahren
Nach der halbstĂĽndigen Aussprache wurden die Vorlagen an die AusschĂĽsse, insbesondere den Ausschuss fĂĽr Recht und Verbraucherschutz, zur weiteren Beratung ĂĽberwiesen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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