Am Freitag, den 12. Juni 2026, fand im Deutschen Bundestag eine 30‑minütige Debatte zur Wohnungspolitik statt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte zwei Anträge vor, die anschließend an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen weitergeleitet werden sollen.
Erster Antrag: Nachhaltige und soziale Stadtentwicklung
Der erste Gesetzentwurf trägt den Titel „Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung“. Er sieht vor, dass Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang im Genehmigungs‑ und Planungsprozess nur dann zulässig sind, wenn mindestens 50 % der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Weiterhin soll keine Netto‑Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen stattfinden.
Umwelt‑ und Klimaschutz im Fokus
Der Gesetzentwurf fordert ein verbessertes Vorkaufsrecht der Kommunen und einen krisenfesten Milieuschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, um Missbrauch durch Luxusmodernisierungen zu verhindern. Zusätzlich wird ein „Umbauturbo“ gefordert, der den Umbau und die Nachverdichtung in den Mittelpunkt des Baurechts stellt, um den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Wasser‑ sowie Biodiversitätskrise zu berücksichtigen.
Zweiter Antrag: Umnutzung von Büroflächen
Der zweite Gesetzentwurf mit dem Titel „Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand“ verlangt die Weiterentwicklung der Musterbauordnung zu einer Umbauordnung, die den Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen erleichtert. Finanzielle Anreize und Bundesmittel sollen den Umbau attraktiver machen.
Statistische Lage der Büroleerstände
Laut Angaben der Fraktion standen Ende 2025 bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Bürofläche leer, das entspricht einem Anstieg von rund 1,4 Millionen Quadratmeter gegenüber dem Vorjahr. Die Grünen betonen, dass dieser Leerstand in Kombination mit steigenden Mietpreisen und einem verschärften Wohnraummangel nicht hinnehmbar sei.
Steuerliche Anreize und Kosten‑Nutzen‑Umkehr
Der Gesetzentwurf schlägt vor, die Kosten‑Nutzen‑Rechnung für die Um- und Zwischennutzung von Büroflächen zu überdenken. Unter anderem soll geprüft werden, ob Kommunen durch eine Anpassung des Grundsteuergesetzes für dauerhaft leerstehende Gebäude einen gesonderten Hebesatz festsetzen können, um Anreize für die Umwandlung zu schaffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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