Deutschland: Bundestag berät Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung
Am 9. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der 89. Sitzung über mehrere Vorlagen zur Sicherung der Stromversorgung abgestimmt. Im Mittelpunkt stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Versorgungssicherheit stärken und neue Kapazitäten schaffen soll.
Gesetzesentwurf zur Sicherung der Stromversorgung
Der Entwurf mit den Drucksachen 21/6279 und 21/6563 sieht vor, die Besonderen Gebührenverordnung des BNetzA zu ändern und finanzielle Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien zu setzen. Nach Angaben des Ausschusses für Wirtschaft und Energie soll das Gesetz die Netzstabilität erhöhen und langfristige Investitionen fördern.
Anträge der Fraktionen
Zusätzlich wurden Anträge verschiedener Fraktionen diskutiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte den Antrag „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock‑In“. Die Linke brachte den Antrag „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ ein. Beide Anträge fordern stärkere Förderung erneuerbarer Technologien. Die AfD legte drei Anträge vor: Senkung der Strompreise für alle Unternehmen (Drucksache 21/5493), Reduzierung staatlicher Subventionen für neue Gaskraftwerke zugunsten des Wiedereinstiegs in die Kernenergie (Drucksache 21/4460) und weitere Maßnahmen zur Preisstabilisierung.
Beschlussempfehlung des Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie präsentierte eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/6998), die sowohl den Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch die Anträge der Fraktionen berücksichtigt. In der Empfehlung wird betont, dass ein ausgewogenes Regelwerk nötig sei, um Versorgungssicherheit und Preisstabilität zu gewährleisten.
Debatte und Positionen
Während der Debatte äußerten der Bundestagsvizepräsident und weitere Abgeordnete unterschiedliche Einschätzungen. Der Bundestagsvizepräsident wies auf die Dringlichkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien hin, während Vertreter der AfD die Notwendigkeit von Preisentlastungen für Unternehmen betonten.
Weiteres Vorgehen
Der Beschluss wird voraussichtlich im Sommer 2026 dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Beobachter rechnen damit, dass die Verabschiedung des Gesetzes maßgeblich die zukünftige Struktur des deutschen Strommarktes beeinflussen wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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