Am Freitag, dem 24. April 2026, findet im Parlament eine Debatte über mehrere Anträge zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) statt. Die Anträge umfassen die Wiedereinführung eines günstigen Nahverkehrstickets, die Förderung emissionsfreier Busantriebe sowie eine Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke legt einen Gesetzentwurf vor, der die Rückkehr des Neun‑Euro‑Tickets fordert und dessen dauerhafte Verankerung im ÖPNV anstrebt. Zusätzlich soll ein Null‑Euro‑Ticket für Schüler, Auszubildende, Studenten und Senioren eingeführt werden. Die Partei verlangt von der Bundesregierung, in der zweiten Jahreshälfte 2026 ein Konzept zur schrittweisen Ausweitung des Angebots, insbesondere in Randgebieten und ländlichen Regionen, vorzulegen. Ziel sei die Verdopplung der Fahrgastzahlen bis 2030, eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum und dauerhaft niedrige Preise, perspektivisch ein bundesweiter Nulltarif.
Förderung emissionsfreier Busantriebe
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Mittel für die Förderung von Bussen mit emissionsfreien Antrieben deutlich zu erhöhen und bis 2035 gesetzlich zu verankern. Die Abgeordneten schlagen vor, die Installation von Ladeinfrastruktur in Betriebshöfen als förderfähige Maßnahme im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu verankern. Zudem sollen gesetzliche Hürden beim Netzanschluss für Ladeinfrastruktur abgebaut und Baugenehmigungen beschleunigt werden. Die Grünen betonen, dass bisherige Förderprogramme zwar den Einstieg in die Elektromobilität ermöglichten, jedoch allein die Fahrzeugförderung nicht ausreiche, um die durch das Saubere‑Fahrzeuge‑Beschaffungsgesetz geforderten Elektrifizierungsquoten zu erreichen.
Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Ein zweiter Gesetzentwurf der Grünen sieht vor, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz dauerhaft zu stärken. Vorgeschlagen wird eine jährliche Dynamisierung der Fördermittel, orientiert an der Preisentwicklung, sowie eine Priorisierung finanziell schwacher Kommunen. Weiterhin sollen Planungskosten von förderfähigen ÖPNV‑Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Fördersatz wie die Baukosten unterstützt und die befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV‑Infrastruktur entfristet werden. Die Abgeordneten argumentieren, dass diese Maßnahmen die Planungssicherheit für Länder und Kommunen erhöhen und den hohen Bedarf an zusätzlichen Vorhaben decken.
Weitere InfrastrukturmaĂźnahmen
Die Grünen fordern zudem, dass der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen über das Jahr 2030 hinaus fördert, um die Klimaneutralität des ÖPNV zu erreichen. Gleichzeitig wird empfohlen, auf die Förderung von Magnetschwebebahnen zu verzichten, da diese keinen zusätzlichen verkehrlichen Nutzen für den ÖPNV bieten und den Ausbau bestehender Systeme behindern würden.
Ausblick
Die Debatte soll nach einer 60‑minütigen Aussprache an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet werden. Der Verkehrsausschuss wird die Anträge prüfen und Empfehlungen für die weitere parlamentarische Behandlung aussprechen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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