Bundestag berät neue Grundsicherung und Änderungen für ukrainische Geflüchtete
Deutschland: Bundestag berät neue Grundsicherung und Änderungen für ukrainische Geflüchtete
Am Donnerstag, dem 15. Januar 2026, standen im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Grundsicherung auf der Tagesordnung. In einer einstündigen Aussprache wurden die Vorhaben der Bundesregierung sowie ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Antrag diskutiert.
Erster Gesetzentwurf: Neugestaltung der Grundsicherung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch soll das bisherige Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung weiterentwickeln. Laut Bundesregierung soll das System „gerechter und treffsicherer“ werden, wobei der Grundsatz des Forderns und Förderns betont wird. Personen, die arbeiten können, sollen laut Entwurf stärker zur Eigenverantwortung angehalten werden, während die Jobcenter stärker in die Arbeitsvermittlung eingebunden werden sollen.
Leistungsreduktionen bei Versäumnissen
Der Entwurf sieht vor, dass bei einem ersten versäumten Termin keine Kürzung erfolgt. Beim zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden; bei einem dritten versäumten Termin würde die Leistung vollständig gestrichen.
Vermögensregelungen und Wohnkosten
Die bisherige einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll das Schonvermögen an das Lebensalter gekoppelt werden. Bei den Kosten der Unterkunft ist ein Deckel vorgesehen, der bei das Anderthalbfache der allgemeinen Angemessenheitsgrenze liegt.
Zweiter Gesetzentwurf: Leistungen für ukrainische Geflüchtete
Der Gesetzentwurf zur Leistungsrechtsanpassung sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreut werden. Zuständig sollen künftig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Ausländerbehörden sein, während die aktuelle Zuständigkeit bei den Jobcentern und Sozialämtern liegt.
Pflicht zur Arbeitsaufnahme
Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Einführung einer Pflicht zur Arbeitsaufnahme. Personen, die arbeiten können, sollen sich aktiv um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, könnte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.
Weiteres Verfahren
Nach der Debatte sollen beide Gesetzentwürfe an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. Zusätzlich wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ eingebracht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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