Kernpunkt der Beratung
Am 15. Januar 2026 wurden im Bundestag erstmals die geplanten Änderungen des Bürgergeldes diskutiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige Bürgergeld künftig Grundsicherungsgeld zu nennen (21/3541). Parallel dazu soll das Leistungsrechtsanpassungsgesetz (21/3539) regeln, dass seit dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete wieder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) statt nach dem SGB II Leistungen erhalten.
Opposition kritisiert Kernpunkte
Die Fraktion Die Linke stellte zwei Anträge vor – einen für einen Sanktionsstopp und die Stärkung der Arbeitsvermittlung (21/3604) sowie einen zur Abschaffung des AsylbLG (21/3571). Die AfD forderte eine „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605). Bündnis 90/Die Grünen brachten die Anträge „Chancen statt Stigmatisierung“ (21/3606) und „Chancen statt Chaos“ (21/2802) ein, die auf eine sichere Integration ukrainischer Geflüchteter abzielen.
Regierungsposition
Bundesarbeitsminister Bärbel Bas (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf trotz innerparteilicher Kritik. Sie betonte die Notwendigkeit von Eigenverantwortung und Mitwirkung, während gleichzeitig die Priorität eines verlässlichen Sozialstaats und guter Arbeitsbedingungen hervorgehoben wurde. Für die Qualifizierung und Betreuung von Jugendlichen stellt die Regierung vier Milliarden Euro bereit.
Fördern und Fordern – neue Vorgaben
Der Entwurf sieht vor, erwerbsfähige Leistungsberechtigte stärker zur Arbeitsaufnahme zu verpflichten. Alleinstehende sollen bei entsprechender Zumutbarkeit eine Vollzeittätigkeit aufnehmen. Der Vermittlungsvorrang wird ausdrücklich gestärkt, um zu verhindern, dass Arbeitslose über längere Zeit in Maßnahmen festhängen.
Verschärfte Sanktionen
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 % für jeweils drei Monate rechnen. Das Versäumen von Terminen im Jobcenter führt ab dem zweiten Fehltritt zu einer einmonatigen Kürzung von 30 % des Regelbedarfs; bei drei Versäumnissen kann der Leistungsanspruch komplett entfallen.
Jugendförderung und Integration
Jugendliche in komplexen Lebenslagen sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, Jugendberufsagenturen zu stärken und Förderlücken zu schließen, um die nachhaltige Integration zu sichern.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung plant zusätzliche vier Milliarden Euro für Qualifizierung und Betreuung. Die AfD argumentierte, dass durch Rückführung von Iraker, Syrern und Afghanen im Bürgergeld-Bezug bis zu zwölf Milliarden Euro eingespart werden könnten – ein Vorschlag, der von anderen Fraktionen kritisiert wurde.
Ausblick
Nach der ersten Lesung stehen weitere Beratungen und mögliche Änderungen an. Der endgültige Beschluss wird voraussichtlich im weiteren Verlauf des Jahres getroffen, wobei die Auswirkungen auf die Grundsicherungsgelder und die Leistungen für ukrainische Geflüchtete im Fokus stehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
