Hintergrund der Debatte
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 im Rahmen der 90. Sitzung die zweite und dritte Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie zu ergänzenden Regelungen im Wärme‑ und Elektromobilitätsbereich durchgeführt.
Gesetzesvorlage und Kernpunkte
Der vorliegende Entwurf sieht vor, Vorgaben für die energetische Qualität von Gebäuden zu verschärfen, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobile zu fördern und weitere Bestimmungen im Wärmebereich zu aktualisieren. Ziel ist eine beschleunigte Dekarbonisierung des Gebäudesektors.
Initiativen der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke stellte mehrere Anträge, darunter ein Gesetz für ein bezahlbares und erneuerbares Recht auf Heizen, die sofortige Einführung eines Heizkostendeckels sowie Maßnahmen zum raschen Gasausstieg. Diese Anträge wurden im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs diskutiert.
Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte einen Antrag ein, der verhindern soll, dass Mieter durch steigende Heizkosten in eine finanzielle Falle geraten. Der Antrag betont den Klimaschutz, den Schutz der Mieter und die Stärkung der Energieunabhängigkeit.
Berichte und Beschlussempfehlungen
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) sowie der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) legten Beschlussempfehlungen und Berichte zu den Gesetzesvorlagen und Anträgen vor. Die entsprechenden Drucksachen (21/6278, 21/6565, 21/7008, 21/7009, 21/7010) stehen im Parlamentarischen Archiv zur Einsicht bereit.
Beteiligte Abgeordnete
Unter den anwesenden Abgeordneten waren Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (SPD), Sepp Müller (CDU/CSU), Marc Bernhard (AfD), Helmut Kleebank (SPD), Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg Cezanne (Die Linke), Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU), Dr. Malte Kaufmann (AfD), Angelika Glöckner (SPD), Lars Rohwer (CDU/CSU) und weitere Abgeordnete, die die Anträge unterstützten oder kritisierten.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der Beratungen wird das Ergebnis dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Sollte der Gesetzentwurf angenommen werden, treten die neuen Regelungen voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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