Germany: Bundestag berät umfassende Reform des Mieterschutzes
Gesetzesvorlage der Bundesregierung
Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, hat der Bundestag über mehrere Vorlagen zur Stärkung des Mieterschutzes debattiert. Die Regierung stellte einen Gesetzentwurf vor, der die Ausnahmeregelungen für befristete Vermietungen klar zeitlich begrenzt und die Berechnung von Möblierungszuschlägen präzisiert. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Befristung von sechs auf acht Monate verlängert werden können. Für voll möblierte Wohnungen ist künftig ein Zuschlag von zehn Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen, wobei Vermieter verpflichtet sind, darüber Auskunft zu geben; bei Nicht‑Erfüllung gilt die Wohnung als unmöbliert.
Indexmieten und Kündigungsschutz
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Indexmietsteigerungen in angespannten Wohnlagen oberhalb einer Jahresgrenze von drei Prozent nur noch zur Hälfte auf die Miete angerechnet werden dürfen. Bei ordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs soll ein Mieter, der die ausstehenden Forderungen vollständig nachzahlt, das Mietverhältnis behalten können, indem die bisherige Schonfrist auf diese Kündigungsart übertragen wird.
Modernisierung und weitere Änderungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anpassung des vereinfachten Verfahrens für Modernisierungsmieterhöhungen: Die Wertgrenze soll von zehntausend Euro auf zwanzigtausend Euro angehoben werden. Zusätzlich werden Verbesserungen bei der Datenerhebung für qualifizierte Mietspiegel, der digitalen Belegeinsicht im Gewerberaummietrecht und dem Übergang von Mietverhältnissen bei Eigentumsanteilsverkäufen vorgesehen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Nachbesserungsbedarf betont. Er fordert, dass das Gleichgewicht zwischen Vermieter und Mieter ausreichend berücksichtigt wird, und spricht sich für Anreize zur schnellen Vermietung leerstehender Wohnungen sowie für die Vermeidung zusätzlicher bürokratischer Hürden aus. Die Bundesregierung verweist auf bereits eingeleitete Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus und hält weitere Regelungen für nicht erforderlich.
Vorschlag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte einen Gesetzentwurf vor, der das Recht zur Eigenbedarfskündigung auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf des Eigentümers oder naher Angehöriger beschränkt. Er adressiert den sogenannten „gekauften Eigenbedarf“ und sieht vor, dass Eigenbedarfskündigungen nach einem Verkauf sowie bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse eingeschränkt werden. Zudem soll die Kündigungsfrist in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verlängert werden.
Antrag der Linken
Die Linke beantragte detailliertere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. Sie fordert den generellen Ausschluss von Indexmieten und plädiert dafür, die bisherige Wertgrenze von zehntausend Euro für Modernisierungen im vereinfachten Verfahren beizubehalten, anstatt sie zu erhöhen.
Weiteres Verfahren
Nach einer halbstündigen Aussprache wurden alle Vorlagen an die zuständigen Ausschüsse, insbesondere den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, zur weiteren Beratung überwiesen. Die nächsten Schritte umfassen detaillierte Prüfungen und mögliche Änderungen im Gesetzgebungsprozess.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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