Deutschland: Bundestag berät zweite Lesung des KI‑Umsetzungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 im Rahmen der 83. Sitzung über die Umsetzung der europäischen KI‑Verordnung beraten.
Gesetzesentwurf und rechtlicher Rahmen
In den Tagesordnungspunkten ZP 9 bis ZP 12 wurden mehrere Anträge und Gesetzentwürfe behandelt, darunter der Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689, der von der Bundesregierung eingebracht wurde. Der Entwurf soll harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz schaffen und Änderungen an bestehenden EU‑Verordnungen und Richtlinien bewirken.
Ausschussberichte und Anträge
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung legte Beschlussempfehlungen zu vier Anträgen vor: Beschleunigung der Umsetzung, Berücksichtigung gesellschaftlicher Risiken, Verzicht auf biometrische Erkennung in öffentlichen Räumen und Stärkung digitaler Souveränität.
Parlamentarische Positionen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte, dass die vertrauenswürdige KI schneller implementiert wird, um Innovation zu fördern. Die Fraktion Die Linke betonte die Notwendigkeit, gesellschaftliche Risiken ernst zu nehmen und biometrische Systeme zu beschränken.
Verlauf der Debatte
Die Debatte wurde von Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour eröffnet, gefolgt von Beiträgen mehrerer Abgeordneter, darunter Marvin Schulz (CDU/CSU) und Robin Jünger (AfD).
Ausblick
Abschließend wurde beschlossen, die Beschlussempfehlungen des Ausschusses zu prüfen und dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen. Der weitere Verlauf der Verabschiedung des Gesetzes bleibt von den anstehenden Abstimmungen im Bundestag abhängig.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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