Am Donnerstag, dem 25. Juni 2026, wird der Bundestag nach einer einstündigen Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Infrastruktur‑Zukunftsgesetz“ abstimmen. Der Entwurf trägt die Kennzeichen 21/4099 und 21/4301.
Zielsetzung des Gesetzes
Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs‑ und Genehmigungsverfahren im Verkehrs‑ und Energiesektor deutlich erhöhen. Durch vereinfachte Verfahren für die Bundesverkehrsverwaltung sollen künftig mehr Infrastrukturvorhaben bereits in der Planungsphase vorbereitet und zur Genehmigungsreife gebracht werden.
Erwartete volkswirtschaftliche Effekte
Die Gesetzesinitiative verspricht mittel- und langfristig erhebliche volkswirtschaftliche Nutzen, weil eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur das öffentliche Interesse, die Sicherheit und die Verteidigungsfähigkeit des Landes unterstützt.
Einordnung in öffentliches Interesse
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen sollen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit soll klargestellt werden, dass diese Anlagen der öffentlichen Sicherheit sowie den Belangen der Landes‑ und Bündnisverteidigung dienen und Vorrang genießen.
Vereinheitlichung des Verfahrensrechts
Der Entwurf sieht ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren vor. Dadurch sollen Doppelungen zwischen Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungen reduziert und Genehmigungsverfahren für Schienenmodernisierung und Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden.
Umwelt‑ und Naturschutzregelungen
Für Vorhaben, die dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet werden, wird die Gleichrangigkeit von Ersatzgeldzahlungen für naturschutzrechtliche Ausgleiche verankert. Zusätzlich sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden.
Parlamentarische Vorbereitung
Der Verkehrsausschuss wird eine Beschlussempfehlung erarbeiten, während der Haushaltsausschuss einen Bericht nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegt.
Ausblick
Nach Angaben des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll das Gesetz langfristig zu einer beschleunigten Umsetzung von Infrastrukturprojekten führen und damit die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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