Deutschland: Bundestag beschließt Anpassung des Verpackungsrechts an EU-Verordnung
Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts an die EU‑Verordnung 2025/40 beschlossen. Der Gesetzentwurf soll das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen und die neuen europäischen Vorgaben in deutsches Recht überführen.
Abstimmung im Parlament
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. In der dritten Beratung lehnte das Parlament Entschließungsanträge der AfD‑Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den AfD‑Antrag, während die Grünen‑Anfrage von der Linksfraktion unterstützt wurde. Die Union, AfD und SPD lehnten den Grünen‑Antrag ab, die Linke enthielt sich.
Kernthemen des neuen Gesetzes
Ab 2028 soll die Recyclingquote für Kunststoffabfälle auf 75 Prozent steigen, ab 2030 auf 80 Prozent. Ziel ist die deutliche Reduktion von Verpackungsmengen, die Verbesserung der Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Das Gesetz führt verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit ein.
Gestaltungsvorgaben für Verpackungen
Verpackungen müssen künftig so konzipiert sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe wie bestimmte per‑ und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) nicht verwendet werden. Zudem sind überdimensionierte Verpackungen zu begrenzen und Kennzeichnungspflichten einzuführen, um die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung zu erleichtern.
Änderungen im Umweltausschuss
Ein im Umweltausschuss beschlossener Änderungsantrag, unterstützt von den Grünen, passte die Vorgaben zur ökologischen Gestaltung von Beteiligungsentgelten an und ergänzte sie. Ziel ist die Schaffung stärkerer Marktanreize für umweltfreundlichere und recyclingfähigere Verpackungen.
Verabschiedete Entschließung
Die verabschiedete Entschließung fordert die Bundesregierung auf, die Rechtsverordnungen nach § 26a des Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetzes zügig vorzulegen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Regelungen für den Rezyklateinsatz sollen ab 2027 gelten und die Verwendung von in Deutschland und der EU hergestellten Rezyklaten stärken.
Abgelehnte Entschließungsanträge
Die AfD beantragte eine Ausnahmeregelung für Einweg‑Kunststoffverpackungen und die Freistellung von Obst, Gemüse und Pilzen vom Verbot ab 2030. Die Grünen forderten eine systematische Stärkung von Mehrwegsystemen sowie einen verbindlichen Maßnahmenplan zur Standardisierung von Rückgabe‑ und Kompatibilitätslösungen, insbesondere für gemeinsame Poolsysteme. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Ausblick auf EU‑Ebenen
Die Bundesregierung soll sich auf EU‑Ebene dafür einsetzen, dass weitere Rezyklate, insbesondere für kontaktsensible Anwendungen, schnell zugelassen werden und ein bürokratiearmes, transparentes und einheitliches Nachweisverfahren für Kunststoff‑Rezyklate etabliert wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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