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Bundestag beschließt befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe und Reform des Steuerberatungsgesetzes
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AI GENERATED 23.04.2026 • 22:35 Politik und Gesellschaft

Bundestag beschließt befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe und Reform des Steuerberatungsgesetzes

Deutschland: Bundestag beschließt befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe und Reform des Steuerberatungsgesetzes

Entscheidung zur Energiesteuersenkung

Der Bundestag hat am Freitag, den 24. April 2026, in einer namentlichen Abstimmung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Benzin und Diesel angenommen. Die Abstimmung erfolgte nach einer einstündigen Debatte und nach Vorlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses sowie eines Finanzierbarkeitsberichts des Haushaltsausschusses.

Details der Steuerreduktion

Der Gesetzentwurf sieht eine Reduktion des Energiesteuersatzes um 14,04 Cent pro Liter für Diesel und Benzin vor. Inklusive des Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich damit eine Gesamtsenkung von rund 17 Cent pro Liter. Die Maßnahme gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 und führt im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von etwa 1,6 Milliarden Euro, wie der Gesetzentwurf ausweist.

Umweltpolitische Bewertung

In der Gesetzesbegründung geben die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung den Einsatz fossiler Energien vorübergehend begünstigen und damit den Verbrauch steigern könne. Dennoch wird betont, dass das Ziel, die Emissionen bis 2030 zu reduzieren, durch die befristete Maßnahme nicht gefährdet sei.

Reform des Steuerberatungsgesetzes

Parallel zur Energiesteuersenkung hat das Parlament über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes abgestimmt. Ziel ist die Modernisierung der Befugnisse zur entgeltlichen und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen. Der Entwurf sieht vor, die bisherige starre Aufzählung zulässiger Personen zu ersetzen und eine offene Generalklausel für die Beratung einzuführen.

Erweiterte Beratungsbefugnisse

Laut Gesetzentwurf werden die Beratungsbefugnisse von Steuerberatern erweitert: Die Beschränkung auf Angehörige der Steuerpflichtigen wird gelockert, sodass künftig auch Lebenspartner, Geschwister oder Kinder von Steuerpflichtigen unentgeltliche Hilfe erhalten können. Zudem sollen sogenannte „Tax Law Clinics“ eingerichtet werden, in denen qualifizierte Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Steuerberatung anbieten.

Oppositionelle Stellungnahmen

Die AfD hat mehrere Entschließungsanträge eingereicht, darunter ein Vorstoß gegen die Einführung einer Übergewinnsteuer und ein Antrag zur sofortigen Entlastung von Berufspendlern durch Erhöhung der Entfernungspauschale. Die Linke hat einen Antrag zur Stärkung der Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle gestellt. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung zum Steuerberatungsgesetz, während die übrigen Oppositionsfraktionen dagegen stimmten.

Weitere steuerpolitische Initiativen

Zusätzlich hat die Koalition einen Gesetzesvorschlag für eine steuerfreie Entlastungsprämie von 1 000 Euro seitens des Arbeitgebers bis zum 30. Juni 2026 eingebracht. Die Fraktionen CDU/CSU und SPD betonen, dass die Prämie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden muss, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten. Des Weiteren plant die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 1 Euro pro MWh für nicht‑betriebliche und 0,5 Euro pro MWh für betriebliche Nutzung, um die Elektrifizierung von Wärme und Mobilität zu fördern.

Ausblick

Die beschlossenen Maßnahmen sollen kurzfristig die Kraftstoffpreise entlasten und gleichzeitig langfristig die Steuerbasis stabilisieren. Die Reform des Steuerberatungsgesetzes soll die steuerliche Beratung für Selbstständige und kleine Unternehmen vereinfachen und die professionelle Unterstützung im Steuerrecht ausbauen. Weitere Diskussionen über ergänzende steuerpolitische Vorhaben werden im kommenden Wahlperiode erwartet.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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