Deutschland: Bau von Reservekraftwerken kann beginnen
Der Deutsche Bundestag hat am 8. Juli 2026 beschlossen, dass die Ausschreibungen und der Bau von Reservekraftwerken zur Sicherung der Stromversorgung starten dürfen.
Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie nahm in geänderter Fassung den Entwurf eines Strom‑Versorgungssicherheits‑ und Kapazitätengesetzes (StromVKG) an. Das Gesetz soll die Versorgungssicherheit im Zuge des geplanten schrittweisen Kohleausstiegs gewährleisten und in Phasen geringer Solar‑ und Winderzeugung als Backup dienen.
Ausschreibungsvolumen und Zeitplan
Für das Jahr 2026 sollen zwei Ausschreibungen am 8. September und am 29. Dezember jeweils 4,5 Gigawatt umfassen – insgesamt neun Gigawatt, was etwa zwanzig Kraftwerken entspricht. Im Mai 2027 ist eine weitere Auktion über zwei Gigawatt geplant, an der auch Betreiber von Batteriespeichern teilnehmen können.
Technische Vorgaben
Die zu bauenden Anlagen sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren verfügbar gehalten werden. Neun Gigawatt der Ausschreibungsmenge sollen über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Strom liefern können. Alle neuen Kraftwerke müssen „wasserstoff‑ready“ sein und ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden.
Standortverteilung
Die Standorte werden nun zu einem Drittel im Norden und zu zwei Dritteln im Süden Deutschlands liegen, um regionalen Forderungen, insbesondere aus ostdeutschen Bundesländern, gerecht zu werden.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Gebotsobergrenze wurde von 173 000 Euro auf bis zu 244 000 Euro pro Megawatt angehoben, um den Betreibern höhere Vergütungen zu ermöglichen.
Regelungen fĂĽr Batteriespeicher
Für Anbieter von Batteriespeichern wurde die Mindestbereitstellung von zehn aufeinanderfolgenden Stunden auf eine zulässige Unterbrechung von drei Stunden ausgeweitet; danach muss die Anlage bis zu 80 % aufgeladen sein.
Parlamentarische Reaktionen
Vertreter der CDU/CSU lobten das Gesetz als Beitrag zur Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Der SPD‑Vertreter betonte die Sicherung von Industriearbeitsplätzen. Vertreter der AfD kritisierten die mögliche Bauweise von Gaskraftwerken als kostenintensiv für Verbraucher. Vertreter der Linken wiesen auf eine späte Fokussierung auf grünen Wasserstoff hin, während die Grünen die fehlende Technologieoffenheit des Gesetzes bemängelten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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