Deutschland: Bundestag berät BAföG-Novelle
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (30. BAföGÄndG) beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine zweistufige Anhebung der Bedarfssätze für Studenten vor: zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Für Schüler sollen die Bedarfssätze analog steigen.
Weitere finanzielle Anpassungen
Die Wohnkostenpauschale für außerhalb des Elternhauses wohnende Studenten wird zum Sommersemester 2027 von 380 Euro auf rund 440 Euro erhöht (etwa 16 %). Gleichzeitig wird die Pauschale für im Elternhaus wohnende Studenten von 41 Euro auf null gesenkt und in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft. Zusätzlich sollen die Freibeträge ab dem Wintersemester 2028/2029 jährlich angepasst werden, und die Zuschläge für Kranken‑ und Pflegeversicherung werden neu berechnet, um gestiegene Kosten zu berücksichtigen.
Digitalisierung der Antragstellung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anträge künftig ausschließlich über das digitale Portal „BAföG Digital“ eingereicht werden. Ausnahmefälle bleiben möglich, jedoch sollen aufwändige Einzelfallregelungen, etwa der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester, entfallen. Ein KI‑gestützter Chatbot soll Antragstellende unterstützen und das „once‑only“-Prinzip ermöglichen, sodass Behörden bereits vorhandene Daten nutzen können.
Stellungnahmen der Regierungsvertreterin
Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) betonte, dass Ausbildung und Studium in Deutschland einen hohen Stellenwert haben und dass die geplanten Anpassungen direkte Verbesserungen für junge Menschen bedeuten. Sie verwies darauf, dass die aktuelle Finanzlage keine zusätzlichen Mittel für die Reform ermögliche und die Regierung das „richtige Maß“ abgewogen habe.
Opposition und Fraktionskritik
AfD‑Abgeordneter Dr. Christoph Birghan kritisierte das bestehende BAföG als wenig leistungsfördernd und forderte eine stärkere Verknüpfung von Bildungsgerechtigkeit und Leistungsanreizen. SPD‑Abgeordnete Dr. Lina Seitzl bezeichnete das BAföG als zentrale sozialpolitische Errungenschaft und betonte die Bedeutung regelmäßiger Anpassungen. Bündnis 90/Die Grünen-Vertreterin Ayse Asar verwies auf die hohe Armutsquote alleinwohnender Studenten und forderte eine wohnungsbezogene Pauschale. Die Linke-Politikerin Nicole Gohlke sprach von einem gescheiterten Aufstiegsversprechen und forderte ein Vollzuschuss‑BAföG ohne Verschuldung. CDU/CSU‑Abgeordneter Joachim Ebmeyer kritisierte mangelnde Kenntnis der Antragsberechtigung und setzte auf digitale Vereinfachungen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßte einige Änderungen, bemängelte jedoch die verspätete Anhebung der Wohnkostenpauschale, die Reduktion für im Elternhaus wohnende Studenten sowie die zweite Bedarfssatz‑Anhebung erst zum Sommersemester 2029. Er fordert eine Nachjustierung, insbesondere eine stärkere Nutzung von Pauschalen, längere Bewilligungszeiträume und den Verzicht auf Wiederholungsanträge.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte ein Aufstiegs‑BAföG, das auch Teilzeit‑Weiterbildungen mit Unterhaltsbeitrag unterstützt, den Kinderbetreuungszuschlag auf 250 Euro monatlich anhebt und die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Fachschul‑Weiterbildungen kostenfrei gestaltet, indem der Darlehensanteil entfällt.
Ausblick
Die nächsten Lesungen und die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen werden entscheiden, inwieweit die geplanten finanziellen Anpassungen und die Digitalisierung der Antragstellung umgesetzt werden. Der weitere Verlauf wird von den Positionen des Bundesrates und den jeweiligen Fraktionsanträgen beeinflusst.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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