Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der von der EU geführten Sicherheitsoperation Althea in Bosnien und Herzegowina beschlossen. In einer namentlichen Abstimmung stimmten 386 Abgeordnete für den Antrag, 193 dagegen, drei enthielten sich.
Parlamentarische Vorgänge
Der Antrag der Bundesregierung (21/5512) wurde nach einer halbstündigen Aussprache angenommen. Der Auswärtige Ausschuss hatte zuvor eine Beschlussempfehlung (21/6052) vorgelegt, während der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit (21/6053) nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages bereitstellte.
Aufgaben der Mission
Gemäß Antrag umfasst die Beteiligung die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch‑herzegowinischen Streitkräfte sowie Führungs‑, Verbindungs‑, Beratungs‑, Beobachtungs‑ und Unterstützungsaufgaben. Der zentrale Auftrag von Althea bleibt die Sicherung eines stabilen Umfeldes, ein Ziel, das im Dayton‑Friedensabkommen von 1995 verankert ist.
Sicherheitslage und politische Risiken
Die Bundesregierung bewertet die aktuelle Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina als stabil und kontrollierbar, weist jedoch auf eine volatile politische Situation hin. Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska und blockierende Positionen nationalistischer Akteure schwächen laut Regierung die funktionale Integrität des Gesamtstaates. Zudem erhöht der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU‑Beitrittskandidaten.
Finanzierung und Rechtsgrundlage
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden auf rund 16,1 Millionen Euro geschätzt. Rechtsgrundlagen bilden mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2795 (2025), die Gemeinsame Aktion des Rates
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