Am 15. Oktober 2026 hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Einführung einer Europäischen Brieftasche für digitale Identitäten (EUDI‑Wallet) verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während die Fraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen stimmten.
Gesetzesinhalt
Das Digitale Identitätengesetz soll die Vorgaben der geänderten eIDAS‑Verordnung ergänzen und die fristgerechte Einführung einer mobilen Wallet ermöglichen, mit der Bürger ihre Identität per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente verwalten können. Die Wallet unterstützt zudem qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel. Die Bundesregierung betont, dass die Nutzung freiwillig bleibt und bestehende Identifizierungs‑ und Authentifizierungsverfahren nicht ersetzt werden.
Finanzielle Belastungen
Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro und ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Aufwand der Verwaltung wird auf etwa 121,7 Millionen Euro geschätzt. Zusätzlich fallen Personal‑ und Sachkosten bei Bundesverwaltungsamt, BSI und Bundesnetzagentur an.
Änderungen im Digitalausschuss
Der Digitalausschuss hat Änderungen beschlossen, die den Zugang zu Verwaltungsleistungen, den Datenschutz und die Transparenz betreffen. Dazu gehören eine stärkere Berücksichtigung der digitalen Souveränität, ein freiwillig nutzbares zentrales Bürgerkonto, die Möglichkeit, das biometrische Foto abzulehnen, und die Verkürzung der Frist für Attributsbescheinigungen von 24 auf zwölf Monate. Weiterhin wird die Online‑Ausweisfunktion bereits ab 13 Jahren ermöglicht.
Entschließungen und Pseudonymfunktion
Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, die im Gesetz vorgesehene Pseudonymfunktion zeitnah bereitzustellen, um die Übereinstimmung mit unmittelbar verbindlichem EU‑Recht zu gewährleisten. Die Entschließung betont, dass die Funktion nach dem ersten Rollout der Wallet priorisiert werden muss.
Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung
Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, verlangt jedoch, dass die Bereitstellungsform der Wallet per Rechtsverordnung mit seiner Zustimmung festgelegt wird und dass bei der Anbieterwahl die digitale Souveränität sowie Open‑Source‑Lösungen stärker berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hält an ihrer Entscheidung fest, dass das zuständige Bundesministerium die Bereitstellungsform bestimmen soll, und bewertet die Vorschläge des Bundesrates weitgehend positiv.
Oppositionelle Anträge
Die AfD‑Fraktion beantragte die Aufhebung der EUDI‑Wallet‑Bestimmungen in der eIDAS‑Verordnung und forderte die Entwicklung einer rein nationalen Wallet für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stellten Entschließungsanträge, die jedoch abgelehnt wurden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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