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Bundestag beschließt Gesetz für Reallabore zur Innovationsförderung
AI GENERATED 25.06.2026 23:45 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag beschließt Gesetz für Reallabore zur Innovationsförderung

Beschluss des BundestagesAm 25. Juni 2026 hat der Bundestag nach einer halbstündigen Aussprache den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch…

Beschluss des Bundestages

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag nach einer halbstündigen Aussprache den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume angenommen.

Abstimmungsergebnis

Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Entwurf, die Linksfraktion dagegen, während AfD und Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung wurde einstimmig für erledigt erklärt. In der zweiten Beratung lehnte ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab, und in der dritten Beratung fand ein Entschließungsantrag der Grünen keine Mehrheit, da alle anderen Fraktionen dagegen stimmten.

Zielsetzung des Gesetzes

Der Gesetzentwurf betont, dass Innovationen häufig mit bestehenden rechtlichen Regelungen kollidieren und dadurch Rechtsunsicherheit entsteht. Durch die Schaffung von Reallaboren soll ein befristeter Zeitraum ermöglicht werden, in dem Innovationen unter möglichst realen Bedingungen und mit behördlicher Beteiligung getestet werden können.

Praxisbeispiel autonome Shuttles

Als exemplarisches Projekt nennt der Entwurf den Einsatz autonomer Shuttles, die ländliche Gebiete an den öffentlichen Personennahverkehr anbinden sollen. Dieses Beispiel soll die praktische Anwendbarkeit der neuen Rahmenbedingungen verdeutlichen.

Reallabor-Innovationsportal

Das Gesetz verankert ein Innovationsportal für Reallabore, das für eine Pilotphase von vier Jahren betrieben werden soll. Das Portal soll die praktische Umsetzung von Reallaboren, den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern, indem es Akteure über laufende Projekte informiert und gesammelte Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens bereitstellt.

Ergänzungen des Digitalausschusses

Der Digitalausschuss ergänzte den Ursprungsentwurf um eine allgemeine Erprobungsklausel, die Maßnahmen zur Optimierung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Digitalisierung vor Ort testen lässt. Zusätzlich wurden sechs fachgesetzliche Experimentierklauseln beschlossen, etwa zur Erprobung einer Europäischen Brieftasche im Onlinezugangsgesetz und zur automatisierten Bewertung von Alterskennzeichen im Jugendschutzgesetz.

Änderungsantrag der AfD

Die AfD-Fraktion beantragte Änderungen, die laut eigener Aussage Deregulierung, Beschleunigung von Genehmigungen, Verbindlichkeit des regulatorischen Lernens, staatliche Transparenz und den Schutz der Bürgerrechte im Umgang mit sensiblen Daten stärken sollen.

Entschließungsantrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem Entschließungsantrag eine breite Auslegung des Innovationsbegriffs und die Förderung technischer, sozialer, ökologischer sowie ökonomischer Innovationsaspekte.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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