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Bundestag beschließt Gesetz zum Bürokratieabbau
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AI GENERATED 10.06.2026 • 14:45 Wirtschaft und Finanzen

Bundestag beschließt Gesetz zum Bürokratieabbau

Deutschland: Gesetz zum Bürokratieabbau beschlossen

Am 10. Juni 2026 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in geänderter Fassung ein Gesetz zum Bürokratieabbau angenommen. Das Vorhaben sieht die Abschaffung zahlreicher Berichtspflichten und Regelungen in der Gewerbeordnung sowie im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vor. Laut Angaben der Bundesregierung sollen dadurch die Bürokratiekosten um 25 % beziehungsweise 16 Milliarden Euro gesenkt werden.

Verabschiedung und Abstimmung

Für das Gesetz stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD zu, während die Fraktion Die Linke dagegen votierte und Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten. Damit wurde die geänderte Fassung trotz kritischer Stimmen im Parlament verabschiedet.

Finanzielle Zielsetzungen

Die Bundesregierung rechnet mit einer Reduktion des administrativen Aufwands um mindestens zehn Milliarden Euro. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen von geringeren Schulungs‑, Weiterbildungs‑ und Dokumentationspflichten profitieren.

Kernpunkte des Gesetzes

Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Regelung, dass ein Antrag auf Gewerbeerlaubnis nach Ablauf von drei Monaten ohne Gegenentscheidung als erteilt gilt. Die Pflicht zur Weiterbildung für Immobilienmakler entfällt, während Wohnimmobilienverwalter weiterhin an Schulungen teilnehmen müssen. Außerdem wird die gesetzliche Grundlage für das nationale Heizungslabel aufgehoben, wodurch Mittel eingespart und die Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger reduziert werden.

Entfallende Berichtspflichten

Berichtspflichten von Übertragungsnetzbetreibern zu technischer Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach dem Bundesbedarfsplangesetz entfallen. Ebenso werden die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen zeitlich abgestimmt und in ihrer Frequenz reduziert. Die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenüber dem Bundestag zu Entwicklungen der Industrie‑ und Handelskammern wird ersatzlos gestrichen.

Parlamentarische Reaktionen

Der SPD‑Vertreter betonte, dass Bürokratieabbau nur erfolgreich sein könne, wenn wichtige Schutzstandards erhalten bleiben. Die AfD‑Fraktion äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der vorgesehenen Entlastungen und verwies auf weitere geplante Gesetze, die neue Bürokratie schaffen könnten. Die Grünen wünschten sich konkrete Modernisierungsmaßnahmen, etwa die Digitalisierung des Grundbuchregisters. Die Linke kritisierte, dass die aktuelle Fassung nicht ausreiche, um den gewünschten Bürokratieabbau zu erreichen.

Ausblick der Bundesregierung

Die Regierungsfraktionen sehen das Gesetz als ersten Schritt, um die drei großen Kostentreiber – Energie, Arbeit und Bürokratie – zu adressieren. Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft seien bereits in Planung.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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