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Bundestag beschließt Gesetz zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen
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AI GENERATED 22.04.2026 • 20:45 Wirtschaft und Finanzen

Bundestag beschließt Gesetz zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3484) zum automatisierten Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Der Entwurf soll die bisherige Praxis vereinheitlichen und die digitale Kommunikation zwischen Online‑Plattformen, Behörden und Statistikämtern regeln.

Umsetzung der EU‑Verordnung

Das Gesetz setzt die EU‑Verordnung 2024/1028 in nationales Recht um. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird dabei zur zentralen digitalen Zugangsstelle für Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Berechtigte Landes‑ und Kommunalbehörden sowie Statistikämter erhalten künftig Zugriff auf die von der BNetzA erfassten Daten.

Parlamentarische Abstimmung

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dem Entwurf zu. Die AfD‑Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab.

Stellungnahmen der Fraktionen

Ein Vertreter der CDU/CSU‑Fraktion verwies auf die breite Zustimmung in der Tourismusbranche. Er betonte, dass ein einheitlicher Datenaustausch die Branche entlaste und den bisherigen Flickenteppich ersetze.

Ein Vertreter der SPD‑Fraktion hob hervor, dass die Harmonisierung vor allem im Interesse der Länder liege, weil Kosten und Ressourcen für eigene Verfahren deutlich gesenkt würden.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einer Win‑Win‑Situation, weil Gäste mehr Transparenz und Rechtssicherheit erhalten würden.

Ein Vertreter der Fraktion Die Linke befürwortete die Regulierung, forderte jedoch zusätzliche Maßnahmen auf Landes‑ und Kommunalebene, um Zweckentfremdungen von Wohnraum zu verhindern.

Ein Vertreter der AfD‑Fraktion kritisierte das Gesetz als unzureichend im Kampf gegen Wohnungsknappheit und warnt vor einer stärkeren Überwachung durch öffentliche Stellen.

Ausblick

Die Bundesnetzagentur wird in den kommenden Wochen die technische Infrastruktur für den Datenzugang einrichten. Nach Abschluss der Umsetzung sollen die betroffenen Behörden die neuen Datenabrufmöglichkeiten testen und in ihre Verwaltungsprozesse integrieren.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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