Am Donnerstag, dem 15. Januar 2026, wurde ein Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen, nachdem eine halbstündige Aussprache stattgefunden hatte.

Stimmverteilung und parlamentarischer Ablauf

Die Abstimmung ergab die Unterstützung von CDU/CSU, AfD und SPD, während Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen stimmten. Zusätzlich lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Entschließungsantrag der Grünen ab.

Ziele des Gesetzes

Der Gesetzentwurf soll das Beschaffungswesen der Bundeswehr umfassend beschleunigen, um der veränderten sicherheitspolitischen Situation gerecht zu werden und den gestiegenen Bedarf an Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen schnell zu decken.

Kernregelungen

Nach Angaben des Gesetzentwurfs können öffentliche Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen künftig schneller vergeben werden. Gleichzeitig wird die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen in Vergabe- und Genehmigungsverfahren gestärkt, ebenso die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und Partnerstaaten.

Ablehnung des Grünen-Antrags

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag eingereicht, der einen ganzheitlichen Ansatz zur Beschleunigung der Beschaffung forderte, der alle Phasen von der Ausschreibung bis zur Indienststellung umfasse. Dieser Antrag wurde jedoch von den übrigen Fraktionen abgelehnt.

Umwelt- und Flächennutzungsaspekte

Der Wirtschaftsausschuss hatte am 14. Januar Änderungen beschlossen, die Eingriffsrechte in Umwelt- und Flächennutzungsfragen, etwa beim Ausbau von Windenergieanlagen in der Nähe von Luftverteidigungsradaren, entschärfen sollen.

Finanzielle Bewertung

Den Abgeordneten lag zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit des Vorhabens vor, der gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages erstellt wurde.

Ausblick

Durch die neuen Regelungen sollen künftig innovative Beschaffungen und Genehmigungen gestärkt werden, um auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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