Der Bundestag hat am 23. April 2026 über ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abgestimmt. Das Gesetz soll Verfahren vereinfachen und die Dauer von Ausschreibungen reduzieren.
Entstehung des Gesetzentwurfs
Die Bundesregierung beschloss am 6. August 2025 den Entwurf des Gesetzes (21/1934). Der Entwurf war Teil einer Antwort (21/5345) auf eine Kleine Anfrage (21/5074) der AfD‑Fraktion.
Zielsetzung und Anregungen
Das Vorhaben orientiert sich an Vorschlägen des Bundesverbands der Energie‑ und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie an der „Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung“ (Vorschlag 19110), die von der AfD‑Fraktion eingebracht wurden. Ziel ist die Reduzierung administrativer Aufwände bei öffentlichen Aufträgen.
Parlamentarische Entscheidung
Im Rahmen der Abstimmung am 23. April 2026 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Verabschiedung markiert den nächsten Schritt zur Umsetzung der geplanten Beschleunigungsmaßnahmen.
Reaktionen aus Wirtschaft und Verwaltung
Vertreter der Wirtschaft begrüßten die angekündigte Vereinfachung, weil sie mit schnelleren Beschaffungsprozessen rechnen. Verwaltungsstellen verwiesen auf die Notwendigkeit, die neuen Regelungen in bestehende Prozesse zu integrieren.
Weiteres Vorgehen
Nach der Verabschiedung wird das Gesetz in den kommenden Monaten in Kraft treten. Die Bundesregierung plant, die Umsetzung zu begleiten und die Auswirkungen auf die Vergabepraxis zu beobachten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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