Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, hat der Bundestag nach einer halbstündigen Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung von Ländern und Kommunen abgestimmt. Der Beschluss umfasst mehrere finanzielle Maßnahmen, die bis einschließlich 2029 wirksam werden sollen.
Gesamtvolumen der Fördermittel
Der Gesetzentwurf sieht ein Gesamtvolumen von rund vier Milliarden Euro vor, das den Ländern und Kommunen rückwirkend zum 1. Januar 2026 bis 2029 zur Verfügung gestellt wird.
Umsatzsteuerabschläge für finanzstarke und finanzschwache Länder
Finanzstarke Länder erhalten von 2026 bis 2029 jährlich eine Kürzung ihrer Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro. Gleichzeitig werden die Umsatzsteuerzuschläge für finanzschwache Länder um ebenfalls 400 Millionen Euro jährlich reduziert. Der Ausgleich erfolgt durch eine Erhöhung der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen um dieselbe Summe für die betroffenen Länder.
Unterstützung für finanzschwache Flächenländer
Finanzschwache Flächenländer erhalten von 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro, um Kommunen mit übermäßigen Kassenkrediten zu entlasten. Die Mittel werden als Sonderbedarfs‑Bundesergänzungszuweisungen nach dem Stand der kommunalen Schulden zum 31. Dezember 2024 verteilt.
Änderungen bei Rentenversicherungsrückerstattungen
Der Anteil der ostdeutschen Länder an den Erstattungen für Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR wird von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt, während der Bundesanteil von 50 Prozent auf 60 Prozent steigt.
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenreaktion der Bundesregierung
Der Bundesrat kritisiert, das Gesetz greife angesichts der hohen kommunalen Verschuldung zu kurz und fordere einen wirksameren Beitrag zum Abbau von Altschulden. Die Bundesregierung weist die Forderung zurück und hält die vorgesehenen Maßnahmen für angemessen.
Vorschläge der Linksfraktion
Die Linksfraktion stellt zwei Anträge: Einen für die Einführung eines kommunalen Bedarfsindex, der Finanzkraft, Investitionsrückstand, soziale Belastungen, demografische Entwicklung und infrastrukturelle Defizite berücksichtigt; und einen für eine Altschuldenhilfe, die eine hälftige Beteiligung des Bundes an der Entschuldung hochverschuldeter Kommunen und die vollständige Übernahme von Altschulden ostdeutscher Wohnungsgesellschaften vorsieht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung