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Bundestag beschließt Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung und Kapazitätsausbau
AI GENERATED 09.07.2026 19:00 Politik und Gesellschaft

Bundestag beschließt Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung und Kapazitätsausbau

Am 9. Juli 2026 hat der Bundestag nach einer halbstündigen Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Stromversorgung und zum Ausbau neuer Kapazitäten beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU…

Am 9. Juli 2026 hat der Bundestag nach einer halbstündigen Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Stromversorgung und zum Ausbau neuer Kapazitäten beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. In einer separaten Abstimmung wurde eine Entschließung zum gleichen Gesetz mit demselben Stimmverhältnis angenommen.

Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz sieht vor, Reservekraftwerke als Backup für Zeiten geringer Erzeugung aus Solar‑ und Windenergie einzusetzen. Für das Zieljahr 2031 sollen insgesamt neun Gigawatt über Ausschreibungen bereitgestellt werden, wobei die ersten beiden Ausschreibungen bereits am 8. September und am 29. Dezember 2026 stattfinden. Jede Ausschreibung umfasst 4,5 Gigawatt, was etwa zwanzig Kraftwerken entspricht. Eine weitere Auktion über zwei Gigawatt ist für Mai 2027 geplant, bei der auch Betreiber von Batteriespeichern teilnehmen können. Die ausgeschriebenen Anlagen sollen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren verfügbar gehalten werden und teilweise über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Strom liefern.

Standort‑ und Vergütungsregelungen

Der Entwurf wurde dahingehend geändert, dass ein Drittel der neuen Kraftwerksstandorte im Norden und zwei Drittel im Süden Deutschlands errichtet werden. Diese Anpassung ging auf Forderungen der Bundesländer ein, insbesondere aus den ostdeutschen Regionen. Gleichzeitig wurde die Obergrenze für Gebote von 173.000 Euro pro Megawatt auf bis zu 244.000 Euro angehoben, um Kraftwerkbetreibern höhere Vergütungen zu ermöglichen.

Anpassungen für Batteriespeicher

Für Anbieter von Batteriespeichern wurden die Anforderungen gelockert. Statt einer verpflichtenden Bereitstellung von zehn aufeinanderfolgenden Stunden Strom nach einer maximal einstündigen Unterbrechung ist nun eine Unterbrechung von drei Stunden zulässig, bevor die Anlage wieder mindestens zehn Stunden bereitstehen muss. Zudem dürfen die Speicher nach der Unterbrechung bis zu achtzig Prozent ihrer Kapazität geladen sein.

Entschließung und Digitalisierung

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses hat der Bundestag eine Entschließung verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, die regulatorischen Voraussetzungen für die Präqualifizierung von Kleinanlagenpools zu schaffen und die Digitalisierung der Netze zu beschleunigen. Ziel ist ein Smart‑Meter‑Rollout von über neunzig Prozent bis Ende 2030, ergänzt durch ein kostengünstiges „Smart Meter Light“ für nicht verpflichtete Kunden. Weiterhin soll eine zentrale Datenplattform für Netzausbau‑ und Auslastungsdaten etabliert und die Kooperation zwischen Netzbetreibern durch gemeinsame Softwareentwicklung gestärkt werden. Für Industriebetriebe wird eine Anschlussgarantie mit klarer Frist zugesichert.

Oppositionelle Anträge und Ablehnung

Die Anträge der Grünen, der Linken und der AfD wurden von den Fraktionen Union, AfD und SPD abgelehnt. Die Grünen forderten, dass bei den Kapazitätsausschreibungen keine ausschließlich fossil betriebenen Gaskraftwerke gebaut werden dürfen, während die Linke auf eine stärkere Förderung von Batteriespeichern und eine Reform des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes pochte. Die AfD stellte Anträge zur Senkung der Strompreise für Unternehmen, zur Reduktion staatlich geförderter Gaskraftwerke und zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Kernkraftwerke, die ebenfalls abgelehnt wurden.

Weitere parlamentarische Initiativen

Erstmals wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dieser Entwurf soll die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Stromsektor unterstützen und die Rahmenbedingungen für alle Technologien gleichwertig ausgestalten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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