Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) wurde am 13.02.2026 in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu verbessern und ihnen erweiterte Befugnisse zu übertragen, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung auszubauen.

Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Der Entwurf will insbesondere kleineren und ländlichen Apotheken helfen, die durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit belastet sind. Durch die Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen soll die lokale pharmazeutische Expertise stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden werden, etwa im Bereich Prävention.

Herausforderungen für ländliche Apotheken

In abgelegenen Regionen sei die Versorgung mit Arzneimitteln häufig eingeschränkt. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, die Anforderungen an die Gründung von Zweigapotheken zu senken, sodass neue Filialen leichter eröffnet werden können.

Geplante strukturelle Änderungen

Flexiblere Arbeitszeitmodelle sollen es ermöglichen, dass die Leitung von Filial‑ oder Zweigapotheken von zwei Personen gemeinsam wahrgenommen wird. Eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten wird dabei ausdrücklich vorgesehen.

Erweiterte Befugnisse für das Apothekenpersonal

Erfahrene pharmazeutisch‑technische Assistenten (PTA) dürfen im Rahmen einer praktischen Erprobung für maximal 20 Tage, höchstens 10 Tage am Stück, die Apothekenleitung in ländlichen Regionen vertreten. Zudem sollen Apotheken künftig Impfungen mit allen nicht‑lebendimpfstoffen sowie Schnelltests gegen gängige Erreger durchführen dürfen, wobei der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben wird.

Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen

Ein Anspruch auf Prävention von Herz‑Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie auf Früherkennung wird als neue pharmazeutische Dienstleistung verankert. Weiterhin soll die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung unter definierten Bedingungen möglich werden, etwa bei Anschlussversorgung chronischer Erkrankungen.

Finanzielle und vergütungsbezogene Regelungen

Teilnotdienste in den Abendstunden werden künftig über den Nacht‑ und Notdienstfonds bezuschusst. Die sogenannte Nullretaxation wird ausgeschlossen, wenn ein abgegebenes Medikament identisch zum verordneten Mittel ist. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise vereinbart, um die Abrechnung transparenter zu gestalten.

Begleitende Verordnung und weitere Reformen

Parallel zum Gesetzentwurf plant die Bundesregierung eine Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung. Diese soll Regelungen zur Apothekenvergütung, zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes, zu Öffnungszeiten und zu strengeren Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel enthalten.

Bundesrat und Bundesregierung im Dialog

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Anhebung des Apothekenpackungsfixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit eine Umsetzung dieser Vorgabe erschwert.

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert und evaluiert. Bei erfolgreicher Verabschiedung sollen die vorgesehenen Änderungen schrittweise eingeführt werden, um die Versorgungssicherheit insbesondere in ländlichen Gebieten zu stärken.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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