Am Freitag, dem 26. Juni 2026, hat das Parlament den Entwurf der Bundesregierung für ein Infrastruktur‑Zukunftsgesetz in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Die Abstimmung erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, während die Fraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen stimmten.
Zielsetzung des Gesetzes
Das Gesetz soll die Effizienz von Planungs‑ und Genehmigungsverfahren insbesondere im Verkehrs‑ und Energiesektor deutlich erhöhen. Laut dem Gesetzentwurf sollen Verfahren zeit- und bedarfsgerecht gestaltet werden, um langfristig volkswirtschaftliche Effekte zu erzielen.
Parlamentarisches Abstimmungsverhalten
Nach der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses votierten CDU/CSU, AfD und SPD gegen den Antrag, Die Linke enthielt sich. Der Haushaltsausschuss hatte zuvor einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt. Ein Änderungsantrag der AfD‑Fraktion und ein Entschließungsantrag der Grünen wurden mehrheitlich abgelehnt.
Stellungnahmen der Regierungsparteien
Daniel Kölbl (CDU/CSU) bezeichnete den Gesetzentwurf als „Politikwechsel“ und betonte, dass er den Ausbau von Häfen, transeuropäischen Verkehrsnetzen, Flughäfen, Tunneln, rund 70 Bundesstraßen sowie Bundeswasserstraßen umfasse. Er verwies darauf, dass alle wesentlichen Verkehrsprojekte des Bundes künftig ein überragendes öffentliches Interesse erhalten und bei behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen besonderes Gewicht genießen.
Kritik aus der Opposition
Ulrich von Zons (AfD) kritisierte das Vorhaben als Verstoß gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes und stellte die Nutzen für die Bürger infrage. Armand Zorn (SPD) betonte hingegen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen schnell verfügbar seien und die Verfahren spürbar verkürzen würden. Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete das Gesetz als Rückkehr zu einer Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts und warnte vor einer Abschwächung von Naturschutz und Beteiligungsrechten. Jorrit Bosch (Die Linke) sprach von einem modernen Ablasshandel und verwies auf den Verfassungsauftrag zum Naturschutz.
Ministerielle Stellungnahme
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) wies darauf hin, dass keine Standards abgesenkt würden. Stattdessen solle der Umwelt‑ und Naturschutz praxisnaher und besser handhabbar gestaltet werden, um sowohl Infrastrukturvorhaben als auch Artenschutz in Balance zu bringen.
Kernthemen des Gesetzentwurfs
Der Entwurf schafft ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen, vereinfacht Planfeststellungsverfahren und reduziert Doppelungen durch Raumordnungsverfahren. Für Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse wird die Gleichrangigkeit von Ersatzgeldzahlungen verankert, und die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten für Schienenprojekte werden erleichtert.
Abgelehnte Anträge
Die AfD‑Fraktion beantragte die Streichung des Rechtsbegriffs „überragendes öffentliches Interesse“ im Bundesschienenwegeausbaugesetz. Die Grünen forderten eine grundsätzliche Überarbeitung ohne Schwächung von Umweltbelangen sowie die Schaffung eines Eisenbahnfonds nach Vorbild Österreichs und der Schweiz. Beide Anträge fanden keine Mehrheit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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