Am Donnerstag, dem 23. April 2026, hat der Bundestag über eine Initiative zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abgestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1934) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/5525) wurde dabei behandelt.
Ziele des Gesetzentwurfs
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf Vergabeverfahren vereinfachen und digitalisieren. Kernpunkte sind die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis‑ und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Zusätzlich sollen junge und innovative Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen gezielt gefördert werden, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.
Rechtliche Anpassungen
Um die Ziele zu erreichen, sieht das Vorhaben zahlreiche Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und in weiteren einschlägigen Regelwerken vor. Die Bundesregierung betont, dass der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke, weshalb gleichzeitig auf europäischer Ebene Reformvorschläge eingebracht werden sollen.
Ergänzungen des Wirtschaftsausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 22. April 2026 den Entwurf mit einem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD ergänzt. Der Änderungsantrag legt besonderen Fokus auf die Interessen des Mittelstands und sieht vor, dass Auftraggeber bei Gesamtvergaben Unterauftragnehmer verpflichten können, die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen stärker zu berücksichtigen.
Entschließungsanträge der Fraktionen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Entschließungsantrag (21/5528) zum Gesetzentwurf vorgelegt. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD wird zudem die beschleunigte Verwendung von Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) gefordert, um einen schnellen Mitteleinsatz zu ermöglichen.
EU‑bezogene Maßnahmen
Im Rahmen der nationalen Reform soll die Ausgestaltung der Local‑Content‑Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU‑Ebene aktiv begleitet werden. Ziel ist, dass die unionsweiten „Made‑with‑EU“- und Low‑Carbon‑Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden. Ein Zitat der Bundesregierung betont, dass „Gold‑plating zu vermeiden“ sei.
Erwartete Auswirkungen
Durch die geplanten Änderungen soll die Verwaltung entlastet, der Mitteleinsatz beschleunigt und die Modernisierung des Landes zügig vorangetrieben werden. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und strategische Wertschöpfung in Deutschland zu sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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